Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalwahlverordnung
BbgKWahlV§ 11 Unterrichtung über die Abgrenzung der Wahlbezirke
Stand: 02.08.2026
Die Abgrenzung der Wahlbezirke ist umgehend der Kreiswahlleitung mitzuteilen.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalwahlverordnung
BbgKWahlVStand: 02.08.2026
Die Abgrenzung der Wahlbezirke ist umgehend der Kreiswahlleitung mitzuteilen.