Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalwahlverordnung
BbgKWahlV§ 50 Ordnung im Wahllokal
Stand: 02.08.2026
Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahllokal. Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Wahllokal.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalwahlverordnung
BbgKWahlVStand: 02.08.2026
Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahllokal. Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Wahllokal.