Gesetze / HebStPrV · BGBl I 2020, 39

Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

67 Normen · ausgefertigt 08.01.2020 · letzte Änderung 27.11.2024 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Teil 1 · Studium
  4. Abschnitt 1 · Allgemeines
  5. § 1Inhalt des Studiums
  6. § 2Studiengangskonzept
  7. § 3Inhalt des modularen Curriculums
  8. Abschnitt 2 · Der berufspraktische Teil des Studiums
  9. § 4Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze
  10. § 5Kooperationsvereinbarungen
  11. § 6Praxiseinsätze in Krankenhäusern
  12. § 7Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen
  13. § 7aPraxiseinsätze in klinischen und außerklinischen Einrichtungen im Ausland
  14. § 8Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze
  15. § 9Praxisplan
  16. § 10Qualifikation der Praxisanleitung
  17. § 11Praxisbegleitung
  18. § 12Tätigkeitsnachweis
  19. Teil 2 · Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  20. Abschnitt 1 · Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Prüfung
  21. § 13Gegenstand und Teile der staatlichen Prüfung
  22. § 14Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
  23. § 15Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
  24. § 16Benennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
  25. § 17Teilnahme der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an der staatlichen Prüfung
  26. § 18Zulassung zur staatlichen Prüfung
  27. § 19Nachteilsausgleich
  28. § 20Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
  29. Abschnitt 2 · Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
  30. § 21Gegenstand des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
  31. § 22Bewertung des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
  32. § 23Bestehen und Note des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
  33. Abschnitt 3 · Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
  34. § 24Gegenstand des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
  35. § 25Durchführung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
  36. § 26Bewertung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
  37. § 27Bestehen des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
  38. Abschnitt 4 · Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
  39. § 28Gegenstand des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  40. § 29Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  41. § 30Ablauf der Prüfungsteile des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  42. § 31Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  43. § 32Bewertung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  44. § 33Bestehen und Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  45. Abschnitt 5 · Weitere Vorschriften
  46. § 34Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
  47. § 35Zeugnis
  48. § 36Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung und zusätzliche Praxiseinsätze
  49. § 37Rücktritt von der staatlichen Prüfung
  50. § 38Versäumnisse
  51. § 39Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  52. § 40Niederschrift
  53. § 41Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
  54. Teil 3 · Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  55. § 42Erlaubnisurkunde
  56. Teil 4 · Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
  57. Abschnitt 1 · Verfahren
  58. § 43Fristen
  59. § 43aErforderliche Unterlagen
  60. § 44Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
  61. Abschnitt 2 · Anpassungsmaßnahmen nach § 58 des Hebammengesetzes
  62. § 45Gegenstand, Ablauf und Ort der Eignungsprüfung
  63. § 46Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung
  64. § 47Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs
  65. Abschnitt 3 · Anpassungsmaßnahmen nach § 59 des Hebammengesetzes
  66. § 48Gegenstand der Kenntnisprüfung
  67. § 49Mündlicher Teil der Kenntnisprüfung
  68. § 50Praktischer Teil der Kenntnisprüfung
  69. § 51Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung
  70. § 52Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs
  71. § 53Abschluss des Anpassungslehrgangs
  72. Abschnitt 4 · Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
  73. § 54Nachweise der Zuverlässigkeit
  74. § 55Nachweise der gesundheitlichen Eignung
  75. § 56Aktualität von Nachweisen
  76. Abschnitt 5 · Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 59a des Hebammengesetzes
  77. § 56aFrist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
  78. § 56bErforderliche Unterlagen
  79. § 56cFrist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
  80. § 56dErlaubnisurkunde
  81. Abschnitt 6 · Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
  82. § 56eErforderliche Unterlagen
  83. Teil 5 · Übergangs- und Schlussvorschriften
  84. § 57Übergangsvorschriften zur fachschulischen Ausbildung
  85. § 58Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben
  86. § 59Ausnahmeregelung zur Praxisanleitung
  87. § 60Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  88. Schlussformel
  89. Anlage 1(zu § 1, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1, § 21 Absatz 1, § 24 Absatz 1, § 28 Absatz 1 und 2, § 45 Absatz 3, § 48 Absatz 2, § 49 Absatz 1 und § 50 Absatz 2) Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme
  90. Anlage 2(zu § 8 Absatz 1) Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
  91. Anlage 3(zu § 8 Absatz 2, den §§ 12 und 18 Absatz 2) Inhalt der Praxiseinsätze
  92. Anlage 4(zu § 42 Absatz 1) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
  93. Anlage 5(zu § 42 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
  94. Anlage 6(zu § 42 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
  95. Anlage 6a(zu § 57 Absatz 8) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger“
  96. Anlage 7(zu § 46 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung zur „Hebamme“
  97. Anlage 8(zu § 47 Absatz 3) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
  98. Anlage 9(zu § 51 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung zur „Hebamme“
  99. Anlage 10(zu § 53 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
  100. Anlage 11(zu § 56d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
  101. Anlage 12(zu § 3 Absatz 1) Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht

Änderungsverlauf

  1. 27.11.2024 — 5 Normen geändert · §§ 5, 7a, 8, 10, 31 neueste Änderung
  2. 19.12.2023 — 8 Normen geändert · §§ 3, 43a, 56a, 56b und 4 weitere
  3. 01.10.2023 — 12 Normen geändert · §§ 2, 17, 22, 25 und 8 weitere
  4. 05.03.2020 — 1 Norm geändert · § 43

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.