Gesetze / HebStPrV · BGBl I 2020, 39
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
67 Normen · ausgefertigt 08.01.2020 · letzte Änderung 27.11.2024 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Studium
- Abschnitt 1 · Allgemeines
- § 1Inhalt des Studiums
- § 2Studiengangskonzept
- § 3Inhalt des modularen Curriculums
- Abschnitt 2 · Der berufspraktische Teil des Studiums
- § 4Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze
- § 5Kooperationsvereinbarungen
- § 6Praxiseinsätze in Krankenhäusern
- § 7Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen
- § 7aPraxiseinsätze in klinischen und außerklinischen Einrichtungen im Ausland
- § 8Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze
- § 9Praxisplan
- § 10Qualifikation der Praxisanleitung
- § 11Praxisbegleitung
- § 12Tätigkeitsnachweis
- Teil 2 · Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Abschnitt 1 · Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Prüfung
- § 13Gegenstand und Teile der staatlichen Prüfung
- § 14Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
- § 15Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
- § 16Benennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
- § 17Teilnahme der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an der staatlichen Prüfung
- § 18Zulassung zur staatlichen Prüfung
- § 19Nachteilsausgleich
- § 20Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 2 · Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
- § 21Gegenstand des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
- § 22Bewertung des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
- § 23Bestehen und Note des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 3 · Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
- § 24Gegenstand des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
- § 25Durchführung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
- § 26Bewertung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
- § 27Bestehen des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 4 · Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
- § 28Gegenstand des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 29Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 30Ablauf der Prüfungsteile des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 31Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 32Bewertung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 33Bestehen und Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 5 · Weitere Vorschriften
- § 34Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
- § 35Zeugnis
- § 36Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung und zusätzliche Praxiseinsätze
- § 37Rücktritt von der staatlichen Prüfung
- § 38Versäumnisse
- § 39Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 40Niederschrift
- § 41Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
- Teil 3 · Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- § 42Erlaubnisurkunde
- Teil 4 · Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
- Abschnitt 1 · Verfahren
- § 43Fristen
- § 43aErforderliche Unterlagen
- § 44Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
- Abschnitt 2 · Anpassungsmaßnahmen nach § 58 des Hebammengesetzes
- § 45Gegenstand, Ablauf und Ort der Eignungsprüfung
- § 46Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung
- § 47Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs
- Abschnitt 3 · Anpassungsmaßnahmen nach § 59 des Hebammengesetzes
- § 48Gegenstand der Kenntnisprüfung
- § 49Mündlicher Teil der Kenntnisprüfung
- § 50Praktischer Teil der Kenntnisprüfung
- § 51Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung
- § 52Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs
- § 53Abschluss des Anpassungslehrgangs
- Abschnitt 4 · Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
- § 54Nachweise der Zuverlässigkeit
- § 55Nachweise der gesundheitlichen Eignung
- § 56Aktualität von Nachweisen
- Abschnitt 5 · Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 59a des Hebammengesetzes
- § 56aFrist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
- § 56bErforderliche Unterlagen
- § 56cFrist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
- § 56dErlaubnisurkunde
- Abschnitt 6 · Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
- § 56eErforderliche Unterlagen
- Teil 5 · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 57Übergangsvorschriften zur fachschulischen Ausbildung
- § 58Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben
- § 59Ausnahmeregelung zur Praxisanleitung
- § 60Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1(zu § 1, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1, § 21 Absatz 1, § 24 Absatz 1, § 28 Absatz 1 und 2, § 45 Absatz 3, § 48 Absatz 2, § 49 Absatz 1 und § 50 Absatz 2) Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme
- Anlage 2(zu § 8 Absatz 1) Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
- Anlage 3(zu § 8 Absatz 2, den §§ 12 und 18 Absatz 2) Inhalt der Praxiseinsätze
- Anlage 4(zu § 42 Absatz 1) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
- Anlage 5(zu § 42 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
- Anlage 6(zu § 42 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
- Anlage 6a(zu § 57 Absatz 8) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger“
- Anlage 7(zu § 46 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung zur „Hebamme“
- Anlage 8(zu § 47 Absatz 3) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
- Anlage 9(zu § 51 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung zur „Hebamme“
- Anlage 10(zu § 53 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
- Anlage 11(zu § 56d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
- Anlage 12(zu § 3 Absatz 1) Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht
Änderungsverlauf
- 27.11.2024 — 5 Normen geändert · §§ 5, 7a, 8, 10, 31 neueste Änderung
- 19.12.2023 — 8 Normen geändert · §§ 3, 43a, 56a, 56b und 4 weitere
- 01.10.2023 — 12 Normen geändert · §§ 2, 17, 22, 25 und 8 weitere
- 05.03.2020 — 1 Norm geändert · § 43
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.