Gesetze / Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
HebStPrV§ 56d Erlaubnisurkunde
Stand: 19.12.2023
Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 59a des Hebammengesetzes ist das Muster nach Anlage 11 zu verwenden.
Gesetze / Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
HebStPrVStand: 19.12.2023
Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 59a des Hebammengesetzes ist das Muster nach Anlage 11 zu verwenden.