Gesetze / Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
HebStPrV§ 30 Ablauf der Prüfungsteile des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
Stand: 18.01.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HebStPrV/30#abs-1 (1) Der erste Prüfungsteil des praktischen Teils der staatlichen Prüfung besteht aus
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HebStPrV/30#abs-2 (2) Der zweite Prüfungsteil besteht aus
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HebStPrV/30#abs-3 (3) Der dritte Prüfungsteil besteht aus
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HebStPrV/30#abs-4 (4) Im Vorbereitungsteil für den jeweiligen Prüfungsteil hat die studierende Person vorab einen Betreuungsplan schriftlich oder elektronisch zu erstellen. Für den Vorbereitungsteil ist der studierenden Person eine angemessene Zeit zu gewähren. Der Vorbereitungsteil findet unter Aufsicht statt.