Gesetze / Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
HebStPrV§ 4 Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze
Stand: 18.01.2020
Im berufspraktischen Teil des Studiums wird die studierende Person durch Praxiseinsätze befähigt, die in den theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln.