Gesetze / VO (EWG) Nr. 1408/71 · CELEX 01971R1408-20080707

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern

131 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Begriffsbestimmungen
  2. Art 2 Persönlicher Geltungsbereich
  3. Art 3 Gleichbehandlung
  4. Art 4 Sachlicher Geltungsbereich
  5. Art 5 Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich der Verordnung
  6. Art 6 Abkommen über soziale Sicherheit, an deren Stelle diese Verordnung tritt
  7. Art 7 Von dieser Verordnung nicht berührte internationale Bestimmungen
  8. Art 8 Abschluß von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten
  9. Art 9 Zulassung zur freiwilligen Versicherung oder freiwilligen Weiterversicherung
  10. Art 9a Verlängerung des Rahmenzeitraums
  11. Art 10 Aufhebung der Wohnortklauseln — Auswirkung der Pflichtversicherung auf die Beitragserstattung
  12. Art 10a Beitragsunabhängige Sonderleistungen
  13. Art 11 Anpassung von Leistungen
  14. Art 12 Verbot des Zusammentreffens von Leistungen
  15. Art 13 Allgemeine Regelung
  16. Art 14 Sonderregelung für andere Personen als Seeleute, die eine abhängige Beschäftigung ausüben
  17. Art 14a Sonderregelung für andere Personen als Seeleute, die eine selbständige Tätigkeit ausüben
  18. Art 14b Sonderregelung für Seeleute
  19. Art 14c Sonderregelung für Personen, die im Gebiet verschiedener Mitgliedstaaten gleichzeitig abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit ausüben
  20. Art 14d Verschiedene Bestimmungen
  21. Art 14e Sonderregelung für im Rahmen eines Sondersystems für Beamte versicherte Personen, die gleichzeitig im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten eine abhängige Beschäftigung und/oder eine selbständige Tätigkeit ausüben
  22. Art 14f Sonderregelung für in mehr als einem Mitgliedstaat tätige Beamte, die in einem dieser Staaten im Rahmen eines Sondersystems versichert sind
  23. Art 15 Freiwillige Versicherung und freiwillige Weiterversicherung
  24. Art 16 Sonderregelung für das Geschäftspersonal der diplomatischen Vertretungen und der konsularischen Dienststellen sowie für die Hilfskräfte der Europäischen Gemeinschaften
  25. Art 17 Ausnahmen von den Artikeln 13 bis 16
  26. Art 17a Besondere Vorschriften für Rentner, denen Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten geschuldet werden
  27. Art 18 Zusammenrechnung der Versicherungs–, Beschäftigungs– oder Wohnzeiten
  28. Art 19 Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat — Allgemeine Regelung
  29. Art 20 Grenzgänger und deren Familienangehörige — Sonderregelungen
  30. Art 21 Aufenthalt im zuständigen Staat oder Wohnortwechsel in den zuständigen Staat
  31. Art 22 Aufenthalt außerhalb des zuständigen Staates — Rückkehr oder Wohnortwechsel in einen anderen Mitgliedstaat während eines Krankheits– oder Mutterschaftsfalles — Notwendigkeit, sich zwecks angemessener Behandlung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben
  32. Art 22a Sonderregelung für bestimmte Personengruppen
  33. Art 23 Berechnung der Geldleistungen
  34. Art 24 Sachleistungen von erheblicher Bedeutung
  35. Art 25
  36. Art 25a Beiträge zu Lasten vollarbeitsloser Arbeitnehmer
  37. Art 26 Anspruch auf Sachleistungen bei Erlöschen des Leistungsanspruchs gegen den zuletzt zuständigen Träger
  38. Art 27 Rentenanspruch aufgrund der Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten, falls ein Anspruch auf Leistungen im Wohnland besteht
  39. Art 28 Rentenanspruch aufgrund der Rechtsvorschriften eines einzigen oder mehrerer Staaten, falls ein Anspruch auf Leistungen im Wohnland nicht besteht
  40. Art 28a Rentenanspruch aufgrund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Wohnlandes, falls ein Anspruch auf Sachleistungen im Wohnland besteht
  41. Art 29 Familienangehörige eines Rentners, die in einem anderen Staat als der betreffende Rentner wohnen — Wohnortwechsel in den Staat, in dem der Rentner wohnt
  42. Art 30 Sachleistungen von erheblicher Bedeutung
  43. Art 31 Aufenthalt von Rentnern und/oder ihren Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie wohnen
  44. Art 32
  45. Art 33 Beiträge der Rentenberechtigten
  46. Art 34 Allgemeine Vorschriften
  47. Art 34a Besondere Bestimmungen für Studierende und deren Familienangehörige
  48. Art 35 Regelung bei mehreren Systemen im Aufenthalts– oder Wohnland — Vorher bestehende Erkrankung — Höchstdauer für die Gewährung der Leistungen
  49. Art 36
  50. Art 37 Allgemeine Vorschriften
  51. Art 38 Anrechnung der Versicherungs- oder Wohnzeiten, die nach den Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind, die für den Arbeitnehmer oder Selbständigen im Hinblick auf den Erwerb, die Aufrechterhaltung oder das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs galten
  52. Art 39 Feststellung der Leistungen
  53. Art 40 Allgemeine Vorschriften
  54. Art 41
  55. Art 42 Bestimmung des leistungspflichtigen Trägers im Falle der Wiederaufnahme der Leistungsgewährung bei Invalidität
  56. Art 43 Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter — Neuberechnung der nach Artikel 39 festgestellten Leistungen
  57. Art 43a
  58. Art 44 Allgemeine Vorschriften für die Feststellung der Leistungen, wenn für den Arbeitnehmer oder Selbständigen die Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten galten
  59. Art 45 Berücksichtigung der Versicherungs- oder Wohnzeiten, die nach Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind, die für den Arbeitnehmer oder Selbständigen im Hinblick auf den Erwerb, die Aufrechterhaltung oder das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs galten
  60. Art 46 Feststellung der Leistungen
  61. Art 46a Allgemeine Vorschriften über die nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf Leistungen bei Invalidität, Alter oder Tod anzuwendenden Kürzungs-, Ruhens- oder Entziehungsbestimmungen
  62. Art 46b Besondere Vorschriften für das Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art, die nach den Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten geschuldet werden
  63. Art 46c Besondere Vorschriften für das Zusammentreffen einer oder mehrerer Leistungen nach Artikel 46a Absatz 1 mit einer oder mehreren Leistungen unterschiedlicher Art oder mit sonstigen Einkünften, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten beteiligt sind
  64. Art 47 Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen
  65. Art 48 Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr
  66. Art 49 Berechnung der Leistungen, wenn der Betreffende nicht gleichzeitig die Voraussetzungen nach sämtlichen Rechtsvorschriften erfüllt, nach denen Versicherungs- oder Wohnzeiten zurückgelegt wurden, oder wenn er ausdrücklich beantragt hat, die Feststellung der Leistungen bei Alter aufzuschieben
  67. Art 50 Gewährung einer Zulage, wenn die Summe der nach den Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten geschuldeten Leistungen nicht den Mindestbetrag erreicht, der in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen ist, in dessen Gebiet der Empfänger wohnt
  68. Art 51 Anpassung und Neuberechnung der Leistungen
  69. Art 51a Von einem Sondersystem für Beamte erfaßte Personen
  70. Art 52 Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat — Allgemeine Regelung
  71. Art 53 Grenzgänger — Sonderregelung
  72. Art 54 Aufenthalt im zuständigen Staat oder Wohnortwechsel in den zuständigen Staat
  73. Art 55 Aufenthalt außerhalb des zuständigen Staates — Rückkehr oder Wohnortwechsel in einen anderen Mitgliedstaat nach einem Arbeitsunfall oder nach Auftreten einer Berufskrankheit — Notwendigkeit, sich zwecks angemessener Behandlung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben
  74. Art 56 Wegeunfälle
  75. Art 57 Leistungen bei Berufskrankheiten in Fällen, in denen der Betreffende inmehreren Mitgliedstaaten dem gleichen Risiko ausgesetzt gewesen ist
  76. Art 58 Berechnung der Geldleistungen
  77. Art 59 Kosten für den Transport des Verunglückten
  78. Art 60
  79. Art 61 Regeln zur Berücksichtigung von Besonderheiten bestimmter Rechtsvorschriften
  80. Art 62 Regelung bei mehreren Versicherungssystemen im Wohn– oder Aufenthaltsland — Höchstdauer für die Gewährung der Leistungen
  81. Art 63
  82. Art 63a
  83. Art 64 Zusammenrechnung der Versicherungs– oder Wohnzeiten
  84. Art 65 Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Tod in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat eintritt oder wenn der Berechtigte in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnt
  85. Art 66 Gewährung von Leistungen beim Tode eines Rentners, wenn dieser nicht in dem Mitgliedstaat wohnte, in dem der Träger seinen Sitz hat, zu dessen Lasten die gewährten Sachleistungen gingen
  86. Art 66a Studierende
  87. Art 67 Zusammenrechnung der Versicherungs– oder Beschäftigungszeiten
  88. Art 68 Berechnung der Leistungen
  89. Art 69 Bedingungen und Grenzen der Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs
  90. Art 70 Zahlung der Leistungen und Erstattungen
  91. Art 71
  92. Art 71a
  93. Art 72 Zusammenrechnung der Versicherungs– oder Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbständigen Tätigkeit
  94. Art 72a Vollarbeitslose Arbeitnehmer
  95. Art 73 Arbeitnehmer oder Selbständige, deren Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnen
  96. Art 74 Arbeitslose, deren Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnen
  97. Art 75 Gewährung der Leistungen
  98. Art 76 Prioritätsregeln für den Fall der Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen gemäß den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates und den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Familienangehörigen wohnen
  99. Art 76a Studierende
  100. Art 77 Unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern
  101. Art 78 Waisen
  102. Art 78a
  103. Art 79 Gemeinsame Vorschriften für die Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentenberechtigten und für Waisen
  104. Art 79a Vorschriften über Leistungen an Waisen, die gegenüber einem Sondersystem für Beamte anspruchsberechtigt sind
  105. Art 80 Zusammensetzung und Arbeitsweise
  106. Art 81 Aufgaben der Verwaltungskommission
  107. Art 82 Einsetzung, Zusammensetzung und Arbeitsweise
  108. Art 83 Aufgaben des Beratenden Ausschusses
  109. Art 84 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
  110. Art 84a Beziehungen zwischen Trägern und Personen im Geltungsbereich dieser Verordnung
  111. Art 85 Steuerbefreiung und Steuerermäßigung — Befreiung von der Legalisierung
  112. Art 86 Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe, die bei einer Behörde, einem Träger oder einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats als des zuständigen Staates eingereicht werden
  113. Art 87 Ärztliche Gutachten
  114. Art 88 Überweisung der aufgrund dieser Verordnung geschuldeten Beträge in einen anderen Mitgliedstaat
  115. Art 89 Besonderheiten bei der Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften
  116. Art 90
  117. Art 91 Beiträge der Arbeitgeber oder Unternehmen, deren Wohnsitz beziehungsweise Sitz nicht im zuständigen Staat liegt
  118. Art 92 Einziehung von Beiträgen
  119. Art 93 Ansprüche des verpflichteten Trägers gegen haftende Dritte
  120. Art 94 Übergangsvorschriften für die Arbeitnehmer
  121. Art 95 Übergangsbestimmungen für die Selbständigen
  122. Art 95a Übergangsbestimmungen für die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1248/92 ( 3 )
  123. Art 95b Übergangsbestimmungen zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1247/92 ( 4 )
  124. Art 95c Übergangsvorschriften für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1606/98
  125. Art 95d Übergangsvorschriften für Studierende
  126. Art 95e Übergangsbestimmungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1399/1999 ( 6 )
  127. Art 95f Übergangsvorschriften in Bezug auf Anhang II Teil I Abschnitt „D. DEUTSCHLAND“ und Abschnitt „R. ÖSTERREICH“
  128. Art 95g
  129. Art 96 Erstattungsvereinbarungen zwischen Trägern
  130. Art 97 Notifizierungen in bezug auf bestimmte Vorschriften
  131. Art 98 Durchführungsverordnung