Gesetze / VO (EWG) Nr. 1408/71

VO (EWG) Nr. 1408/71

Art 11 Anpassung von Leistungen

Die in den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats enthaltenen Bestimmungen über die Anpassung von Leistungen gelten für Leistungen, die nach diesen Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung dieser Verordnung geschuldet werden.

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