Gesetze / RL (EU) 2017/1132 · CELEX 02017L1132-20220812

Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (kodifizierter Text)

229 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Anwendungsbereich
  3. Art 3 Erforderliche Angaben, die in der Satzung oder im Errichtungsakt enthalten sein müssen
  4. Art 4 Erforderliche Angaben, die in der Satzung, im Errichtungsakt oder in gesonderten Schriftstücken enthalten sein müssen
  5. Art 5 Genehmigung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  6. Art 6 Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern
  7. Art 7 Allgemeine Bestimmungen und gesamtschuldnerische Haftung
  8. Art 8 Auswirkung der Offenlegung in Bezug auf Dritte
  9. Art 9 Handlungen der Organe der Gesellschaft und deren Vertretung
  10. Art 10 Öffentliche Beurkundung des Errichtungsaktes und der Satzung
  11. Art 11 Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Gesellschaft
  12. Art 12 Wirkungen der Nichtigkeit
  13. Art 13 Anwendungsbereich
  14. Art 13a Begriffsbestimmungen
  15. Art 13b Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren
  16. Art 13c Allgemeine Bestimmungen für Online-Verfahren
  17. Art 13d Gebühren für Online-Verfahren
  18. Art 13e Zahlungen
  19. Art 13f Informationsanforderungen
  20. Art 13g Online-Gründung von Gesellschaften
  21. Art 13h Muster für die Online-Gründung von Gesellschaften
  22. Art 13i Disqualifizierte Geschäftsführer
  23. Art 13j Online-Einreichung von Urkunden und Informationen von Gesellschaften
  24. Art 14 Pflicht zur Offenlegung von Urkunden und Angaben
  25. Art 15 Änderungen von Urkunden und Angaben
  26. Art 16 Offenlegung im Register
  27. Art 16a Zugang zu offengelegten Informationen
  28. Art 17 Aktuelle Informationen über die nationalen Rechtsvorschriften über die Rechte Dritter
  29. Art 18 Zugang zu elektronischen Kopien von Urkunden und Angaben
  30. Art 19 Gebühren für den Zugang zu Urkunden und Informationen
  31. Art 20 Informationen über die Eröffnung und Beendigung von Verfahren zur Abwicklung oder Insolvenz und über die Löschung einer Gesellschaft aus dem Register
  32. Art 21 Sprache der Offenlegung und Übersetzung der offenzulegenden Urkunden und Angaben
  33. Art 22 System der Registervernetzung
  34. Art 23 Entwicklung und Betrieb der Plattform
  35. Art 24 Durchführungsrechtsakte
  36. Art 25 Finanzierung
  37. Art 26 Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen
  38. Art 27 Personen, welche die Formalitäten der Offenlegung erfüllen
  39. Art 28 Maßregeln
  40. Art 28a Online-Eintragung von Zweigniederlassungen
  41. Art 28b Online-Einreichung von Urkunden und Informationen für Zweigniederlassungen
  42. Art 28c Aufhebung von Zweigniederlassungen
  43. Art 29 Offenlegung von Urkunden und Angaben über eine Zweigniederlassung
  44. Art 30 Offenzulegende Urkunden und Angaben
  45. Art 30a Änderung von Urkunden und Informationen der Gesellschaft
  46. Art 31 Grenzen der Pflicht zur Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung
  47. Art 32 Sprache der Offenlegung und Übersetzung der offenzulegenden Urkunden
  48. Art 33 Offenlegung beim Vorliegen mehrerer Zweigniederlassungen in einem Mitgliedstaat
  49. Art 34 Informationen über die Eröffnung und Beendigung von Verfahren zur Abwicklung oder Insolvenz und über die Löschung der Gesellschaft aus dem Register
  50. Art 35 Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen
  51. Art 36 Offenlegung von Urkunden und Angaben über eine Zweigniederlassung
  52. Art 37 Pflicht zur Offenlegung von Urkunden und Angaben
  53. Art 38 Grenzen der Pflicht zur Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung
  54. Art 39 Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen
  55. Art 40 Maßregeln
  56. Art 41 Personen, welche die Formalitäten der Offenlegung erfüllen
  57. Art 42 Ausnahmen von den für Zweigniederlassungen im Hinblick auf die Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung geltenden Vorschriften
  58. Art 44 Allgemeine Bestimmungen
  59. Art 45 Mindestkapital
  60. Art 46 Vermögensgegenstände
  61. Art 47 Ausgabekurs der Aktien
  62. Art 48 Leistung von Einlagen auf ausgegebene Aktien
  63. Art 49 Sachverständigenbericht über Einlagen, die nicht Bareinlagen sind
  64. Art 50 Ausnahme vom Erfordernis eines Sachverständigenberichts
  65. Art 51 Sacheinlagen ohne Sachverständigenbericht
  66. Art 52 Bedeutende Akquisition nach der Gründung der Gesellschaft oder der Genehmigung zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit
  67. Art 53 Verpflichtung der Aktionäre, ihre Einlagen zu leisten
  68. Art 54 Garantien bei der Umwandlung der Gesellschaft
  69. Art 55 Änderungen der Satzung oder des Errichtungsakts
  70. Art 56 Allgemeine Bestimmungen zur Ausschüttung
  71. Art 57 Rückgewährung unrechtmäßiger Ausschüttungen
  72. Art 58 Schwere Verluste des gezeichneten Kapitals
  73. Art 59 Keine Zeichnung von eigenen Aktien
  74. Art 60 Erwerb eigener Aktien
  75. Art 61 Abweichung von den Regelungen über den Erwerb eigener Aktien
  76. Art 62 Folgen des unrechtmäßigen Erwerbs eigener Aktien
  77. Art 63 Besitz eigener Aktien und Erstellung von Lageberichten beim Erwerb eigener Aktien
  78. Art 64 Finanzielle Unterstützung durch eine Gesellschaft beim Erwerb eigener Aktien durch einen Dritten
  79. Art 65 Zusätzliche Schutzvorkehrungen für Transaktionen mit nahe stehenden Parteien
  80. Art 66 Inpfandnahme eigener Aktien
  81. Art 67 Zeichnung, Erwerb oder Besitz von Aktien durch eine andere Gesellschaft, bei der die Aktiengesellschaft über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder auf die sie einen beherrschenden Einfluss ausüben kann
  82. Art 68 Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung
  83. Art 69 Leistung von Einlagen auf Aktien
  84. Art 70 Einlagen, die nicht Bareinlagen sind, auf Aktien
  85. Art 71 Nicht voll gezeichnete Kapitalerhöhung
  86. Art 72 Erhöhung des gezeichneten Kapitals durch Bareinlagen
  87. Art 73 Entscheidung der Hauptversammlung über die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals
  88. Art 74 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals im Falle mehrerer Aktiengattungen
  89. Art 75 Sicherheiten für Gläubiger im Falle einer Herabsetzung des gezeichneten Kapitals
  90. Art 76 Abweichungen von den Schutzvorkehrungen für Gläubiger bei Herabsetzung des gezeichneten Kapitals
  91. Art 77 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals und Mindestkapital
  92. Art 78 Tilgung des gezeichneten Kapitals ohne dessen Herabsetzung
  93. Art 79 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals durch Zwangseinziehung von Aktien
  94. Art 80 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals durch Einziehung von Aktien, die von einer Gesellschaft selbst oder einer für Rechnung der Gesellschaft handelnden Person erworben werden
  95. Art 81 Tilgung des gezeichneten Kapitals oder dessen Herabsetzung durch Einziehung von Aktien im Falle mehrerer Aktiengattungen
  96. Art 82 Voraussetzungen für den Rückerwerb von Aktien
  97. Art 83 Abstimmungserfordernisse bei Entscheidungen der Hauptversammlung
  98. Art 84 Abweichende Bestimmungen
  99. Art 85 Gleichbehandlung der Aktionäre, die sich in denselben Verhältnissen befinden
  100. Art 86 Übergangsbestimmungen
  101. Art 86a Anwendungsbereich
  102. Art 86b Begriffsbestimmungen
  103. Art 86c Verfahren und Formalitäten
  104. Art 86d Plan für die grenzüberschreitende Umwandlung
  105. Art 86e Bericht des Verwaltungs- oder Leitungsorgans für Gesellschafter und Arbeitnehmer
  106. Art 86f Bericht unabhängiger Sachverständiger
  107. Art 86g Offenlegung
  108. Art 86h Zustimmung der Gesellschafterversammlung
  109. Art 86i Schutz der Gesellschafter
  110. Art 86j Schutz der Gläubiger
  111. Art 86k Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
  112. Art 86l Mitbestimmung der Arbeitnehmer
  113. Art 86m Vorabbescheinigung
  114. Art 86n Übermittlung der Vorabbescheinigung
  115. Art 86o Prüfung der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Umwandlung durch den Zuzugsmitgliedstaat
  116. Art 86p Eintragung
  117. Art 86q Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Umwandlung
  118. Art 86r Wirkungen einer grenzüberschreitenden Umwandlung
  119. Art 86s Unabhängige Sachverständige
  120. Art 86t Gültigkeit
  121. Art 87 Allgemeine Bestimmungen
  122. Art 88 Regelungen über die Verschmelzung durch Aufnahme und die Verschmelzung durch Gründung einer neunen Gesellschaft
  123. Art 89 Definition der „Verschmelzung durch Aufnahme“
  124. Art 90 Definition der „Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft“
  125. Art 91 Verschmelzungsplan
  126. Art 92 Bekanntmachung des Verschmelzungsplans
  127. Art 93 Zustimmung der Hauptversammlung jeder der sich verschmelzenden Gesellschaften
  128. Art 94 Verschmelzung ohne Zustimmung der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft
  129. Art 95 Ausführlicher schriftlicher Bericht und Informationen zur Verschmelzung
  130. Art 96 Prüfung des Verschmelzungsplans durch Sachverständige
  131. Art 97 Verfügbarkeit der Unterlagen zur Kenntnisnahme durch die Aktionäre
  132. Art 98 Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer
  133. Art 99 Schutz der Gläubigerinteressen der sich verschmelzenden Gesellschaften
  134. Art 100 Schutz der Interessen der Anleihegläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften
  135. Art 101 Schutz der Inhaber von Wertpapieren, die mit Sonderrechten verbunden sind, jedoch keine Aktien sind
  136. Art 102 Öffentliche Beurkundung der Unterlagen
  137. Art 103 Wirksamwerden der Verschmelzung
  138. Art 104 Formalitäten der Offenlegung einer Verschmelzung
  139. Art 105 Folgen einer Verschmelzung
  140. Art 106 Zivilrechtliche Haftung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Leitungsorgans der übertragenden Gesellschaft
  141. Art 107 Zivilrechtliche Haftung der Sachverständigen, die für die übertragende Gesellschaft Berichte erstellen
  142. Art 108 Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Verschmelzung
  143. Art 109 Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft
  144. Art 110 Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine andere Gesellschaft, der alle Aktien und alle sonstigen Anteile der übertragenden Gesellschaft oder Gesellschaften gehören
  145. Art 111 Befreiung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung
  146. Art 112 Aktien im Besitz der übernehmenden Gesellschaft oder im Besitz für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft
  147. Art 113 Verschmelzung im Wege der Aufnahme durch eine Gesellschaft, der mindestens 90 % der Aktien der übertragenden Gesellschaft gehören
  148. Art 114 Befreiung von für Verschmelzungen durch Aufnahme geltenden Anforderungen
  149. Art 115 Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine Gesellschaft, der 90 % oder mehr der Aktien der übertragenden Gesellschaft oder Gesellschaften gehören
  150. Art 116 Verschmelzung durch bare Zuzahlung in Höhe von über 10 %
  151. Art 117 Verschmelzung ohne Erlöschen sämtlicher übertragender Gesellschaften
  152. Art 118 Allgemeine Bestimmungen
  153. Art 119 Begriffsbestimmungen
  154. Art 120 Sonderregeln zum Anwendungsbereich
  155. Art 121 Voraussetzungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen
  156. Art 122 Gemeinsamer Plan für grenzüberschreitende Verschmelzungen
  157. Art 123 Offenlegung
  158. Art 124 Bericht des Verwaltungs- oder Leitungsorgans für Gesellschafter und Arbeitnehmer
  159. Art 125 Bericht unabhängiger Sachverständiger
  160. Art 126 Zustimmung der Gesellschafterversammlung
  161. Art 126a Schutz der Gesellschafter
  162. Art 126b Schutz der Gläubiger
  163. Art 126c Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
  164. Art 127 Vorabbescheinigung
  165. Art 127a Übermittlung der Vorabbescheinigung
  166. Art 128 Überprüfung der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung
  167. Art 129 Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verschmelzung
  168. Art 130 Eintragung
  169. Art 131 Wirkungen der grenzüberschreitenden Verschmelzung
  170. Art 132 Vereinfachte Formalitäten
  171. Art 133 Mitbestimmung der Arbeitnehmer
  172. Art 133a Unabhängige Sachverständige
  173. Art 134 Gültigkeit
  174. Art 135 Allgemeine Bestimmungen zur Spaltung
  175. Art 136 Definition der „Spaltung durch Übernahme“
  176. Art 137 Spaltungsplan
  177. Art 138 Bekanntmachung des Spaltungsplans
  178. Art 139 Zustimmung der Hauptversammlung jeder der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften
  179. Art 140 Abweichung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung einer begünstigten Gesellschaft
  180. Art 141 Ausführlicher schriftlicher Bericht und Informationen zur Spaltung
  181. Art 142 Prüfung des Spaltungsplans durch Sachverständige
  182. Art 143 Verfügbarkeit der Unterlagen zur Kenntnisnahme durch die Aktionäre
  183. Art 144 Vereinfachte Formalitäten
  184. Art 145 Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer
  185. Art 146 Schutz der Interessen der Gläubiger der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften; gesamtschuldnerische Haftung der begünstigten Gesellschaften
  186. Art 147 Schutz der Ansprüche der Inhaber von Wertpapieren, die mit Sonderrechten verbunden sind, jedoch keine Aktien sind
  187. Art 148 Öffentliche Beurkundung der Unterlagen
  188. Art 149 Wirksamwerden der Spaltung
  189. Art 150 Formalitäten der Offenlegung
  190. Art 151 Folgen einer Spaltung
  191. Art 152 Zivilrechtliche Haftung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Leitungsorgans der gespaltenen Gesellschaft
  192. Art 153 Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Spaltung
  193. Art 154 Befreiung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung der gespaltenen Gesellschaft
  194. Art 155 Definition der „Spaltung durch Gründung neuer Gesellschaften“
  195. Art 156 Anwendung von Vorschriften über die Spaltung durch Übernahme
  196. Art 157 Spaltung unter Aufsicht eines Gerichts
  197. Art 158 Spaltung durch bare Zuzahlung, die den Satz von 10 % übersteigt
  198. Art 159 Spaltung ohne Erlöschen der gespalteten Gesellschaft
  199. Art 160 Übergangsbestimmungen
  200. Art 160a Anwendungsbereich
  201. Art 160b Begriffsbestimmungen
  202. Art 160c Verfahren und Formalitäten
  203. Art 160d Plan für die grenzüberschreitende Spaltung
  204. Art 160e Bericht des Verwaltungs- oder Leitungsorgans für Gesellschafter und Arbeitnehmer
  205. Art 160f Bericht unabhängiger Sachverständiger
  206. Art 160g Offenlegung
  207. Art 160h Zustimmung der Gesellschafterversammlung
  208. Art 160i Schutz der Gesellschafter
  209. Art 160j Schutz der Gläubiger
  210. Art 160k Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
  211. Art 160l Mitbestimmung der Arbeitnehmer
  212. Art 160m Vorabbescheinigung
  213. Art 160n Übermittlung der Vorabbescheinigung
  214. Art 160o Prüfung der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Spaltung
  215. Art 160p Eintragung
  216. Art 160q Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Spaltung
  217. Art 160r Wirkungen einer grenzüberschreitenden Spaltung
  218. Art 160s Vereinfachung der Formalitäten
  219. Art 160t Unabhängige Sachverständige
  220. Art 160u Gültigkeit
  221. Art 161 Datenschutz
  222. Art 162 Berichterstattung, regelmäßiger Dialog über das System der Registervernetzung und Überprüfung
  223. Art 162a Änderung der Anhänge
  224. Art 163 Ausübung der Befugnisübertragung
  225. Art 164 Ausschussverfahren
  226. Art 165 Informationsaustausch
  227. Art 166 Aufhebung
  228. Art 167 Inkrafttreten
  229. Art 168 Adressaten