Gesetze / RL (EU) 2017/1132 · CELEX 02017L1132-20220812
Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (kodifizierter Text)
229 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Erforderliche Angaben, die in der Satzung oder im Errichtungsakt enthalten sein müssen
- Art 4 Erforderliche Angaben, die in der Satzung, im Errichtungsakt oder in gesonderten Schriftstücken enthalten sein müssen
- Art 5 Genehmigung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Art 6 Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern
- Art 7 Allgemeine Bestimmungen und gesamtschuldnerische Haftung
- Art 8 Auswirkung der Offenlegung in Bezug auf Dritte
- Art 9 Handlungen der Organe der Gesellschaft und deren Vertretung
- Art 10 Öffentliche Beurkundung des Errichtungsaktes und der Satzung
- Art 11 Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Gesellschaft
- Art 12 Wirkungen der Nichtigkeit
- Art 13 Anwendungsbereich
- Art 13a Begriffsbestimmungen
- Art 13b Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren
- Art 13c Allgemeine Bestimmungen für Online-Verfahren
- Art 13d Gebühren für Online-Verfahren
- Art 13e Zahlungen
- Art 13f Informationsanforderungen
- Art 13g Online-Gründung von Gesellschaften
- Art 13h Muster für die Online-Gründung von Gesellschaften
- Art 13i Disqualifizierte Geschäftsführer
- Art 13j Online-Einreichung von Urkunden und Informationen von Gesellschaften
- Art 14 Pflicht zur Offenlegung von Urkunden und Angaben
- Art 15 Änderungen von Urkunden und Angaben
- Art 16 Offenlegung im Register
- Art 16a Zugang zu offengelegten Informationen
- Art 17 Aktuelle Informationen über die nationalen Rechtsvorschriften über die Rechte Dritter
- Art 18 Zugang zu elektronischen Kopien von Urkunden und Angaben
- Art 19 Gebühren für den Zugang zu Urkunden und Informationen
- Art 20 Informationen über die Eröffnung und Beendigung von Verfahren zur Abwicklung oder Insolvenz und über die Löschung einer Gesellschaft aus dem Register
- Art 21 Sprache der Offenlegung und Übersetzung der offenzulegenden Urkunden und Angaben
- Art 22 System der Registervernetzung
- Art 23 Entwicklung und Betrieb der Plattform
- Art 24 Durchführungsrechtsakte
- Art 25 Finanzierung
- Art 26 Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen
- Art 27 Personen, welche die Formalitäten der Offenlegung erfüllen
- Art 28 Maßregeln
- Art 28a Online-Eintragung von Zweigniederlassungen
- Art 28b Online-Einreichung von Urkunden und Informationen für Zweigniederlassungen
- Art 28c Aufhebung von Zweigniederlassungen
- Art 29 Offenlegung von Urkunden und Angaben über eine Zweigniederlassung
- Art 30 Offenzulegende Urkunden und Angaben
- Art 30a Änderung von Urkunden und Informationen der Gesellschaft
- Art 31 Grenzen der Pflicht zur Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung
- Art 32 Sprache der Offenlegung und Übersetzung der offenzulegenden Urkunden
- Art 33 Offenlegung beim Vorliegen mehrerer Zweigniederlassungen in einem Mitgliedstaat
- Art 34 Informationen über die Eröffnung und Beendigung von Verfahren zur Abwicklung oder Insolvenz und über die Löschung der Gesellschaft aus dem Register
- Art 35 Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen
- Art 36 Offenlegung von Urkunden und Angaben über eine Zweigniederlassung
- Art 37 Pflicht zur Offenlegung von Urkunden und Angaben
- Art 38 Grenzen der Pflicht zur Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung
- Art 39 Angaben auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen
- Art 40 Maßregeln
- Art 41 Personen, welche die Formalitäten der Offenlegung erfüllen
- Art 42 Ausnahmen von den für Zweigniederlassungen im Hinblick auf die Offenlegung von Unterlagen der Rechnungslegung geltenden Vorschriften
- Art 44 Allgemeine Bestimmungen
- Art 45 Mindestkapital
- Art 46 Vermögensgegenstände
- Art 47 Ausgabekurs der Aktien
- Art 48 Leistung von Einlagen auf ausgegebene Aktien
- Art 49 Sachverständigenbericht über Einlagen, die nicht Bareinlagen sind
- Art 50 Ausnahme vom Erfordernis eines Sachverständigenberichts
- Art 51 Sacheinlagen ohne Sachverständigenbericht
- Art 52 Bedeutende Akquisition nach der Gründung der Gesellschaft oder der Genehmigung zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit
- Art 53 Verpflichtung der Aktionäre, ihre Einlagen zu leisten
- Art 54 Garantien bei der Umwandlung der Gesellschaft
- Art 55 Änderungen der Satzung oder des Errichtungsakts
- Art 56 Allgemeine Bestimmungen zur Ausschüttung
- Art 57 Rückgewährung unrechtmäßiger Ausschüttungen
- Art 58 Schwere Verluste des gezeichneten Kapitals
- Art 59 Keine Zeichnung von eigenen Aktien
- Art 60 Erwerb eigener Aktien
- Art 61 Abweichung von den Regelungen über den Erwerb eigener Aktien
- Art 62 Folgen des unrechtmäßigen Erwerbs eigener Aktien
- Art 63 Besitz eigener Aktien und Erstellung von Lageberichten beim Erwerb eigener Aktien
- Art 64 Finanzielle Unterstützung durch eine Gesellschaft beim Erwerb eigener Aktien durch einen Dritten
- Art 65 Zusätzliche Schutzvorkehrungen für Transaktionen mit nahe stehenden Parteien
- Art 66 Inpfandnahme eigener Aktien
- Art 67 Zeichnung, Erwerb oder Besitz von Aktien durch eine andere Gesellschaft, bei der die Aktiengesellschaft über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder auf die sie einen beherrschenden Einfluss ausüben kann
- Art 68 Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung
- Art 69 Leistung von Einlagen auf Aktien
- Art 70 Einlagen, die nicht Bareinlagen sind, auf Aktien
- Art 71 Nicht voll gezeichnete Kapitalerhöhung
- Art 72 Erhöhung des gezeichneten Kapitals durch Bareinlagen
- Art 73 Entscheidung der Hauptversammlung über die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals
- Art 74 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals im Falle mehrerer Aktiengattungen
- Art 75 Sicherheiten für Gläubiger im Falle einer Herabsetzung des gezeichneten Kapitals
- Art 76 Abweichungen von den Schutzvorkehrungen für Gläubiger bei Herabsetzung des gezeichneten Kapitals
- Art 77 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals und Mindestkapital
- Art 78 Tilgung des gezeichneten Kapitals ohne dessen Herabsetzung
- Art 79 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals durch Zwangseinziehung von Aktien
- Art 80 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals durch Einziehung von Aktien, die von einer Gesellschaft selbst oder einer für Rechnung der Gesellschaft handelnden Person erworben werden
- Art 81 Tilgung des gezeichneten Kapitals oder dessen Herabsetzung durch Einziehung von Aktien im Falle mehrerer Aktiengattungen
- Art 82 Voraussetzungen für den Rückerwerb von Aktien
- Art 83 Abstimmungserfordernisse bei Entscheidungen der Hauptversammlung
- Art 84 Abweichende Bestimmungen
- Art 85 Gleichbehandlung der Aktionäre, die sich in denselben Verhältnissen befinden
- Art 86 Übergangsbestimmungen
- Art 86a Anwendungsbereich
- Art 86b Begriffsbestimmungen
- Art 86c Verfahren und Formalitäten
- Art 86d Plan für die grenzüberschreitende Umwandlung
- Art 86e Bericht des Verwaltungs- oder Leitungsorgans für Gesellschafter und Arbeitnehmer
- Art 86f Bericht unabhängiger Sachverständiger
- Art 86g Offenlegung
- Art 86h Zustimmung der Gesellschafterversammlung
- Art 86i Schutz der Gesellschafter
- Art 86j Schutz der Gläubiger
- Art 86k Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
- Art 86l Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Art 86m Vorabbescheinigung
- Art 86n Übermittlung der Vorabbescheinigung
- Art 86o Prüfung der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Umwandlung durch den Zuzugsmitgliedstaat
- Art 86p Eintragung
- Art 86q Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Umwandlung
- Art 86r Wirkungen einer grenzüberschreitenden Umwandlung
- Art 86s Unabhängige Sachverständige
- Art 86t Gültigkeit
- Art 87 Allgemeine Bestimmungen
- Art 88 Regelungen über die Verschmelzung durch Aufnahme und die Verschmelzung durch Gründung einer neunen Gesellschaft
- Art 89 Definition der „Verschmelzung durch Aufnahme“
- Art 90 Definition der „Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft“
- Art 91 Verschmelzungsplan
- Art 92 Bekanntmachung des Verschmelzungsplans
- Art 93 Zustimmung der Hauptversammlung jeder der sich verschmelzenden Gesellschaften
- Art 94 Verschmelzung ohne Zustimmung der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft
- Art 95 Ausführlicher schriftlicher Bericht und Informationen zur Verschmelzung
- Art 96 Prüfung des Verschmelzungsplans durch Sachverständige
- Art 97 Verfügbarkeit der Unterlagen zur Kenntnisnahme durch die Aktionäre
- Art 98 Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer
- Art 99 Schutz der Gläubigerinteressen der sich verschmelzenden Gesellschaften
- Art 100 Schutz der Interessen der Anleihegläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften
- Art 101 Schutz der Inhaber von Wertpapieren, die mit Sonderrechten verbunden sind, jedoch keine Aktien sind
- Art 102 Öffentliche Beurkundung der Unterlagen
- Art 103 Wirksamwerden der Verschmelzung
- Art 104 Formalitäten der Offenlegung einer Verschmelzung
- Art 105 Folgen einer Verschmelzung
- Art 106 Zivilrechtliche Haftung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Leitungsorgans der übertragenden Gesellschaft
- Art 107 Zivilrechtliche Haftung der Sachverständigen, die für die übertragende Gesellschaft Berichte erstellen
- Art 108 Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Verschmelzung
- Art 109 Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft
- Art 110 Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine andere Gesellschaft, der alle Aktien und alle sonstigen Anteile der übertragenden Gesellschaft oder Gesellschaften gehören
- Art 111 Befreiung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung
- Art 112 Aktien im Besitz der übernehmenden Gesellschaft oder im Besitz für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft
- Art 113 Verschmelzung im Wege der Aufnahme durch eine Gesellschaft, der mindestens 90 % der Aktien der übertragenden Gesellschaft gehören
- Art 114 Befreiung von für Verschmelzungen durch Aufnahme geltenden Anforderungen
- Art 115 Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine Gesellschaft, der 90 % oder mehr der Aktien der übertragenden Gesellschaft oder Gesellschaften gehören
- Art 116 Verschmelzung durch bare Zuzahlung in Höhe von über 10 %
- Art 117 Verschmelzung ohne Erlöschen sämtlicher übertragender Gesellschaften
- Art 118 Allgemeine Bestimmungen
- Art 119 Begriffsbestimmungen
- Art 120 Sonderregeln zum Anwendungsbereich
- Art 121 Voraussetzungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen
- Art 122 Gemeinsamer Plan für grenzüberschreitende Verschmelzungen
- Art 123 Offenlegung
- Art 124 Bericht des Verwaltungs- oder Leitungsorgans für Gesellschafter und Arbeitnehmer
- Art 125 Bericht unabhängiger Sachverständiger
- Art 126 Zustimmung der Gesellschafterversammlung
- Art 126a Schutz der Gesellschafter
- Art 126b Schutz der Gläubiger
- Art 126c Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
- Art 127 Vorabbescheinigung
- Art 127a Übermittlung der Vorabbescheinigung
- Art 128 Überprüfung der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung
- Art 129 Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verschmelzung
- Art 130 Eintragung
- Art 131 Wirkungen der grenzüberschreitenden Verschmelzung
- Art 132 Vereinfachte Formalitäten
- Art 133 Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Art 133a Unabhängige Sachverständige
- Art 134 Gültigkeit
- Art 135 Allgemeine Bestimmungen zur Spaltung
- Art 136 Definition der „Spaltung durch Übernahme“
- Art 137 Spaltungsplan
- Art 138 Bekanntmachung des Spaltungsplans
- Art 139 Zustimmung der Hauptversammlung jeder der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften
- Art 140 Abweichung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung einer begünstigten Gesellschaft
- Art 141 Ausführlicher schriftlicher Bericht und Informationen zur Spaltung
- Art 142 Prüfung des Spaltungsplans durch Sachverständige
- Art 143 Verfügbarkeit der Unterlagen zur Kenntnisnahme durch die Aktionäre
- Art 144 Vereinfachte Formalitäten
- Art 145 Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer
- Art 146 Schutz der Interessen der Gläubiger der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften; gesamtschuldnerische Haftung der begünstigten Gesellschaften
- Art 147 Schutz der Ansprüche der Inhaber von Wertpapieren, die mit Sonderrechten verbunden sind, jedoch keine Aktien sind
- Art 148 Öffentliche Beurkundung der Unterlagen
- Art 149 Wirksamwerden der Spaltung
- Art 150 Formalitäten der Offenlegung
- Art 151 Folgen einer Spaltung
- Art 152 Zivilrechtliche Haftung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Leitungsorgans der gespaltenen Gesellschaft
- Art 153 Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Spaltung
- Art 154 Befreiung vom Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung der gespaltenen Gesellschaft
- Art 155 Definition der „Spaltung durch Gründung neuer Gesellschaften“
- Art 156 Anwendung von Vorschriften über die Spaltung durch Übernahme
- Art 157 Spaltung unter Aufsicht eines Gerichts
- Art 158 Spaltung durch bare Zuzahlung, die den Satz von 10 % übersteigt
- Art 159 Spaltung ohne Erlöschen der gespalteten Gesellschaft
- Art 160 Übergangsbestimmungen
- Art 160a Anwendungsbereich
- Art 160b Begriffsbestimmungen
- Art 160c Verfahren und Formalitäten
- Art 160d Plan für die grenzüberschreitende Spaltung
- Art 160e Bericht des Verwaltungs- oder Leitungsorgans für Gesellschafter und Arbeitnehmer
- Art 160f Bericht unabhängiger Sachverständiger
- Art 160g Offenlegung
- Art 160h Zustimmung der Gesellschafterversammlung
- Art 160i Schutz der Gesellschafter
- Art 160j Schutz der Gläubiger
- Art 160k Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
- Art 160l Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Art 160m Vorabbescheinigung
- Art 160n Übermittlung der Vorabbescheinigung
- Art 160o Prüfung der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Spaltung
- Art 160p Eintragung
- Art 160q Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Spaltung
- Art 160r Wirkungen einer grenzüberschreitenden Spaltung
- Art 160s Vereinfachung der Formalitäten
- Art 160t Unabhängige Sachverständige
- Art 160u Gültigkeit
- Art 161 Datenschutz
- Art 162 Berichterstattung, regelmäßiger Dialog über das System der Registervernetzung und Überprüfung
- Art 162a Änderung der Anhänge
- Art 163 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 164 Ausschussverfahren
- Art 165 Informationsaustausch
- Art 166 Aufhebung
- Art 167 Inkrafttreten
- Art 168 Adressaten