Gesetze / RL (EU) 2017/1132

RL (EU) 2017/1132

Art 85 Gleichbehandlung der Aktionäre, die sich in denselben Verhältnissen befinden

Stand: 02.10.2026

Für die Anwendung dieses Kapitels stellen die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten die Gleichbehandlung der Aktionäre sicher, die sich in denselben Verhältnissen befinden.

←Art 84 →Art 86