Art 74 Herabsetzung des gezeichneten Kapitals im Falle mehrerer Aktiengattungen
Stand: 02.10.2026
Sind mehrere Gattungen von Aktien vorhanden, so ist der Beschluss der Hauptversammlung über die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals von einer gesonderten Abstimmung zumindest jeder Gattung derjenigen Aktionäre abhängig, deren Rechte durch die Maßnahme berührt werden.