Gesetze / RL (EU) 2017/1132

RL (EU) 2017/1132

Art 135 Allgemeine Bestimmungen zur Spaltung

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2017-1132/135#abs-1 (1) Gestatten die Mitgliedstaaten für die in Anhang I genannten, ihrem Recht unterliegenden Gesellschaften die in Artikel 136 beschriebene Spaltung durch Übernahme, so unterwerfen sie diesen Vorgang dem zweiten Abschnitt dieses Kapitels.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2017-1132/135#abs-2 (2) Gestatten die Mitgliedstaaten für die in Absatz 1 bezeichneten Gesellschaften die in Artikel 155 definierte Spaltung durch Gründung neuer Gesellschaften, so unterwerfen sie diesen Vorgang dem dritten Abschnitt dieses Kapitels.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2017-1132/135#abs-3 (3) Gestatten die Mitgliedstaaten für die in Absatz 1 bezeichneten Gesellschaften den Vorgang, durch den eine Spaltung durch Übernahme im Sinne von Artikel 136 Absatz 1 mit einer Spaltung durch Gründung einer oder mehrerer neuer Gesellschaften im Sinne von Artikel 155 Absatz 1 verbunden wird, so unterwerfen sie diesen Vorgang dem zweiten Abschnitt dieses Kapitels und Artikel 156.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2017-1132/135#abs-4 (4) Artikel 87 Absätze 2, 3 und 4 findet Anwendung.

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