Gesetze / RL (EU) 2017/1132

RL (EU) 2017/1132

Art 53 Verpflichtung der Aktionäre, ihre Einlagen zu leisten

Stand: 02.10.2026

Unbeschadet der Vorschriften über die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals dürfen die Aktionäre nicht von der Verpflichtung befreit werden, ihre Einlage zu leisten.

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