Gesetze / RL (EU) 2017/1132 RL (EU) 2017/1132 Art 53 Verpflichtung der Aktionäre, ihre Einlagen zu leisten Stand: 02.10.2026 Unbeschadet der Vorschriften über die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals dürfen die Aktionäre nicht von der Verpflichtung befreit werden, ihre Einlage zu leisten.