Gesetze / RL (EU) 2017/1132

RL (EU) 2017/1132

Art 71 Nicht voll gezeichnete Kapitalerhöhung

Stand: 02.10.2026

Wird eine Kapitalerhöhung nicht voll gezeichnet, so wird das Kapital nur dann um den Betrag der eingegangenen Zeichnungen erhöht, wenn die Ausgabebedingungen diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen haben.

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