Gesetze / FeV · BGBl I 2010, 1980

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

95 Normen · ausgefertigt 13.12.2010 · 3.480 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 19.08.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. I. · Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
  4. § 1Grundregel der Zulassung
  5. § 2Eingeschränkte Zulassung
  6. § 3Einschränkung und Entziehung der Zulassung
  7. II. · Führen von Kraftfahrzeugen
  8. 1. · Allgemeine Regelungen
  9. § 4Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
  10. § 5Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
  11. § 6Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
  12. § 6aFahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
  13. § 6bFahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
  14. § 6cSonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes
  15. 2. · Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
  16. § 7Ordentlicher Wohnsitz im Inland
  17. § 8Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
  18. § 9Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
  19. § 10Mindestalter
  20. § 11Eignung
  21. § 12Sehvermögen
  22. § 13Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
  23. § 13aKlärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
  24. § 14Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
  25. § 15Fahrerlaubnisprüfung
  26. § 16Theoretische Prüfung
  27. § 17Praktische Prüfung
  28. § 17aBeschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
  29. § 18Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
  30. § 19Schulung in Erster Hilfe
  31. § 20Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
  32. 3. · Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis
  33. § 21Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  34. § 22Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
  35. § 22aAbweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis
  36. § 23Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
  37. § 24Verlängerung von Fahrerlaubnissen
  38. § 24aGültigkeit von Führerscheinen
  39. § 25Ausfertigung des Führerscheins
  40. § 25aAntrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
  41. § 25bAusstellung des Internationalen Führerscheins
  42. 4. · Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen
  43. § 26Dienstfahrerlaubnis
  44. § 27Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
  45. 5. · Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
  46. § 28Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  47. § 29Ausländische Fahrerlaubnisse
  48. § 29aFahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas
  49. § 30Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  50. § 30aWeitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen
  51. § 31Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  52. 6. · Fahrerlaubnis auf Probe
  53. § 32Ausnahmen von der Probezeit
  54. § 33Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  55. § 34Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars
  56. § 35Aufbauseminare
  57. § 36Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
  58. § 37Teilnahmebescheinigung
  59. § 38Verkehrspsychologische Beratung
  60. § 39Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis
  61. 7. · Fahreignungs-Bewertungssystem
  62. § 40Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
  63. § 41Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde
  64. § 42Fahreignungsseminar
  65. § 43Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes
  66. § 43aAnforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar
  67. § 44Teilnahmebescheinigung
  68. § 45(weggefallen)
  69. 8. · Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen
  70. § 46Entziehung, Beschränkung, Auflagen
  71. § 47Verfahrensregelungen
  72. 9. · Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
  73. § 48Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  74. 10. · Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
  75. § 48aVoraussetzungen
  76. § 48bEvaluation
  77. III. · Register
  78. 1. · Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
  79. § 49Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister
  80. § 50Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes
  81. § 51Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
  82. § 52Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes
  83. § 53(weggefallen)
  84. § 54Sicherung gegen Missbrauch
  85. § 55Aufzeichnung der Abrufe
  86. § 56Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
  87. § 57Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
  88. § 58Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
  89. 2. · Fahreignungsregister
  90. § 59Speicherung von Daten im Fahreignungsregister
  91. § 60Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes
  92. § 61Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
  93. § 62Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes
  94. § 63Vorzeitige Tilgung
  95. § 64Identitätsnachweis
  96. IV. · Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben
  97. § 65Ärztliche Gutachter
  98. § 66Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
  99. § 67Sehteststelle
  100. § 68Stellen für die Schulung in Erster Hilfe
  101. § 69Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
  102. § 70Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
  103. § 71Verkehrspsychologische Beratung
  104. § 71aTräger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten
  105. § 71bTräger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
  106. § 72Begutachtung
  107. V. · Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
  108. § 73Zuständigkeiten
  109. § 74Ausnahmen
  110. § 75Ordnungswidrigkeiten
  111. § 76Übergangsrecht
  112. § 76aBesondere Anwendungsbestimmungen
  113. § 77Verweis auf technische Regelwerke
  114. § 78Inkrafttreten
  115. Schlussformel
  116. Anlage 1(zu § 5 Absatz 2) Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer
  117. Anlage 2(zu § 5 Absatz 2 und 4) Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
  118. Anlage 3(zu § 6 Absatz 6) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern
  119. Anlage 4(zu den §§ 11, 13, 13a und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  120. Anlage 4a(zu § 11 Absatz 5) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten
  121. Anlage 5(zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)
  122. Anlage 6(zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Anforderungen an das Sehvermögen
  123. Anlage 7(zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung
  124. Anlage 7a(§ 6a Absatz 3 und 4) Fahrerschulung ab 17 Jahre
  125. Anlage 7b(zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
  126. Anlage 8(zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  127. Anlage 8a(zu § 22 Absatz 4 Satz 6)
  128. Anlage 8b(zu § 48a)
  129. Anlage 8c(zu § 25b Absatz 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926
  130. Anlage 8d(zu § 25b Absatz 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
  131. Anlage 8e(zu § 24a Absatz 2 Satz 1) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
  132. Anlage 9(zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
  133. Anlage 10(zu den §§ 26 und 27) Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
  134. Anlage 11(zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
  135. Anlage 12(zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)
  136. Anlage 13(zu § 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  137. Anlage 14(zu § 66 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
  138. Anlage 14a(zu § 71a Absatz 3) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen
  139. Anlage 15(zu § 70 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
  140. Anlage 15a(zu § 71b) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen
  141. Anlage 16(zu § 42 Absatz 2) Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
  142. Anlage 17(zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a) Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge
  143. Anlage 18(zu § 44 Absatz 1) Format DIN A5 oder in Fällen des 1-seitigen Ausdrucks DIN A4

Änderungsverlauf

  1. 19.08.2026 — 8 Normen geändert · §§ 3, 12, 24, 28 und 4 weitere neueste Änderung
  2. 01.07.2026 — 4 Normen geändert · §§ 53, 54, 58, 62
  3. 01.06.2026 — 3 Normen geändert · §§ 47, 59, 61
  4. 22.08.2024 — 3 Normen geändert · §§ 13a, 14, 48a
  5. 01.04.2024 — 2 Normen geändert · §§ 13a, 14

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.