Gesetze / Fahrerlaubnis-Verordnung
FeV§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
Stand: 22.08.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FeV%202010/14#abs-1 (1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FeV%202010/14#abs-2 (2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn
Im Falle des Satzes 1 Nummer 3 bleiben § 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b und § 13a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b unberührt.
Wird zitiert von 1.138 Entscheidungen zu § 14 FeV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 20.06.2018 – 7 K 10581/17Entziehung der Fahrerlaubnis ohne medizinisch-psychologische Untersuchung bei erstmaligem Verstoß gegen das Trennungsgebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 11.04.2019 – 3 C 9/18Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verletzung des Trennungsgebots durch einen gelegentlichen Konsumenten von CannabisZitiert von 27
- BVerwG, 11.04.2019 – 3 C 2/18Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verletzung des Trennungsgebots durch einen gelegentlichen Konsumenten von CannabisZitiert von 1
- BVerwG, 11.04.2019 – 3 C 13/17Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verletzung des Trennungsgebots durch einen gelegentlichen Konsumenten von CannabisZitiert von 38
- BVerwG, 11.04.2019 – 3 C 25/17Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verletzung des Trennungsgebots durch einen gelegentlichen Konsumenten von CannabisZitiert von 13
- VG Düsseldorf, 08.04.2022 – 6 L 226/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 01.09.2026 – 16 B 65/26Anforderungen an die Anordnung eines Fahreignungsgutachtens nach Jahre zurückliegendem Kokainkonsum Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Arnsberg, 13.08.2026 – 6 K 4861/24Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei rechtswidriger Gutachtenanforderung nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Bremen, 24.07.2026 – 5 V 1764/26Erfolgloser Eilantrag gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens bei Kokainabhängigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 FeV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.08.2024 Ausfertigung
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. August 2024 (BGBl. I Nr. 266)
BGBl. 2024 I Nr. 266
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01.04.2024 in Kraft
§ 14 Abs. 1 Satz 3 aufgehoben durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 109)
BGBl. 2024 I Nr. 109
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06.06.2019 Ausfertigung
§ 14 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Juni 2019 (BGBl. I 756)
BGBl. 2019 I S. 756
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.