Gesetze / Fahrerlaubnis-Verordnung
FeV§ 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
Stand: 22.08.2024
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b sind Zuwiderhandlungen, die ausschließlich gegen § 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden sind, nicht zu berücksichtigen.
Wird zitiert von 51 Entscheidungen zu § 13a FeV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG München, 17.03.2025 – M 19 K 24.4224Zitiert von 2
- VG Würzburg, 03.09.2025 – W 6 K 25.175Zitiert von 1
- OVG NRW, 15.12.2025 – 16 B 552/25Anforderungen an die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2025 – 13 S 1559/25Zitiert von 6
- VG Arnsberg, 13.08.2026 – 6 K 4861/24Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei rechtswidriger Gutachtenanforderung nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 03.06.2026 – 6 L 1280/26Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 11.08.2026 – 16 B 1026/25
- VG Gelsenkirchen, 03.06.2026 – 7 L 520/26
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.2026 – 13 S 2074/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13a FeV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.08.2024 Ausfertigung
§ 13a eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. August 2024 (BGBl. I Nr. 266)
BGBl. 2024 I Nr. 266
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01.04.2024 in Kraft
§ 13a geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 109)
BGBl. 2024 I Nr. 109
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.