Gesetze / Fahrerlaubnis-Verordnung
FeV§ 1 Grundregel der Zulassung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 23.05.2025 – 1 A 176/23
- VG Augsburg, 21.02.2022 – Au 7 K 21.2287Zitiert von 2
- VG Köln, 24.07.2024 – 23 K 6615/23Zitiert von 5
- VG Gelsenkirchen, 16.11.2023 – 7 L 1617/23Zitiert von 6
- VG Frankfurt (Oder), 01.07.2022 – VG 6 K 1186/18
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 – 7 L 901/21Rechtmäßigkeit der Untersagung des Führens eines Fahrrads wegen Alkoholabhängigkeit im Eilverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 30.01.2026 – 12 ME 136/25
- VGH Bayern, 17.04.2023 – 11 BV 22.1234Rechtswidrigkeit der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge mangels hinreichender Bestimmtheit des § 3 FeV KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BVerwG, 04.12.2020 – 3 C 5/20Verwertungsverbot nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem FahrradZitiert von 109
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 FeV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.