Gesetze / Fahrerlaubnis-Verordnung

FeV

§ 1 Grundregel der Zulassung

Stand: 10.06.2019

VerkehrsrechtBund14 Entscheidungen

Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.

§ 2