Gesetze / Fahrerlaubnis-Verordnung
FeV§ 53 (weggefallen)
Stand: 01.07.2026
Für § 53 FeV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.