Gesetze / AGG · BGBl I 2006, 1897
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
42 Normen · ausgefertigt 14.08.2006 · 2.730 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Ziel des Gesetzes | 1.533 |
| § 7 — Benachteiligungsverbot | 1.293 |
| § 3 — Begriffsbestimmungen | 1.264 |
| § 15 — Entschädigung und Schadensersatz | 1.057 |
| § 10 — Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters | 668 |
| § 22 — Beweislast | 622 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeiner Teil
- § 1Ziel des Gesetzes
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
- § 5Positive Maßnahmen
- Abschnitt 2 · Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
- Unterabschnitt 1 · Verbot der Benachteiligung
- § 6Persönlicher Anwendungsbereich
- § 7Benachteiligungsverbot
- § 8Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
- § 9Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
- § 10Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
- Unterabschnitt 2 · Organisationspflichten des Arbeitgebers
- § 11Ausschreibung
- § 12Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
- Unterabschnitt 3 · Rechte der Beschäftigten
- § 13Beschwerderecht
- § 14Leistungsverweigerungsrecht
- § 15Entschädigung und Schadensersatz
- § 16Maßregelungsverbot
- Unterabschnitt 4 · Ergänzende Vorschriften
- § 17Soziale Verantwortung der Beteiligten
- § 18Mitgliedschaft in Vereinigungen
- Abschnitt 3 · Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
- § 19Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
- § 20Zulässige unterschiedliche Behandlung
- § 21Ansprüche
- Abschnitt 4 · Rechtsschutz
- § 22Beweislast
- § 23Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
- Abschnitt 5 · Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- § 24Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- Abschnitt 6 · Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
- § 25Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 26Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen
- § 26aRechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26bAmtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26cBeginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid
- § 26dUnerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26eVerschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26fZeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26gAnspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
- § 26hVerwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26iBerufsbeschränkung
- § 27Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 28Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes
- § 29Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
- § 30Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
- § 31Unabdingbarkeit
- § 32Schlussbestimmung
- § 33Übergangsbestimmungen
Änderungsverlauf
- 01.01.2025 — 1 Norm geändert · § 26g neueste Änderung
- 30.12.2023 — 1 Norm geändert · § 26g
- 24.12.2022 — 1 Norm geändert · § 27
- 24.09.2022 — 1 Norm geändert · § 26c
- 28.05.2022 — 15 Normen geändert · §§ 25, 26, 26a, 26b und 11 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.