Gesetze / AGG · BGBl I 2006, 1897
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
42 Normen · ausgefertigt 14.08.2006 · 2.917 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Ziel des Gesetzes | 1.635 |
| § 3 — Begriffsbestimmungen | 1.379 |
| § 7 — Benachteiligungsverbot | 1.369 |
| § 15 — Entschädigung und Schadensersatz | 1.126 |
| § 10 — Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters | 727 |
| § 22 — Beweislast | 671 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeiner Teil
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
- § 5 Positive Maßnahmen
- Abschnitt 2 · Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
- Unterabschnitt 1 · Verbot der Benachteiligung
- § 6 Persönlicher Anwendungsbereich
- § 7 Benachteiligungsverbot
- § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
- § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
- § 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
- Unterabschnitt 2 · Organisationspflichten des Arbeitgebers
- § 11 Ausschreibung
- § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
- Unterabschnitt 3 · Rechte der Beschäftigten
- § 13 Beschwerderecht
- § 14 Leistungsverweigerungsrecht
- § 15 Entschädigung und Schadensersatz
- § 16 Maßregelungsverbot
- Unterabschnitt 4 · Ergänzende Vorschriften
- § 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
- § 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen
- Abschnitt 3 · Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
- § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
- § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
- § 21 Ansprüche
- Abschnitt 4 · Rechtsschutz
- § 22 Beweislast
- § 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
- Abschnitt 5 · Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- § 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- Abschnitt 6 · Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
- § 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 26 Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen
- § 26a Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26b Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26c Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid
- § 26d Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26e Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26f Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26g Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
- § 26h Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26i Berufsbeschränkung
- § 27 Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 28 Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes
- § 29 Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
- § 30 Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
- § 31 Unabdingbarkeit
- § 32 Schlussbestimmung
- § 33 Übergangsbestimmungen
Änderungsverlauf
- 01.01.2025 — 1 Norm geändert · § 26g neueste Änderung
- 30.12.2023 — 1 Norm geändert · § 26g
- 24.12.2022 — 1 Norm geändert · § 27
- 24.09.2022 — 1 Norm geändert · § 26c
- 28.05.2022 — 15 Normen geändert · §§ 25, 26, 26a, 26b und 11 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.