Gesetze / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

AGG

§ 31 Unabdingbarkeit

Stand: 04.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

ArbeitsrechtBund8 Entscheidungen

Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zu Ungunsten der geschützten Personen abgewichen werden.

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