Gesetze / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AGG§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
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Nach Gewicht
- BAG, 26.01.2017 – 8 AZR 848/13Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Kausalitätsvermutung iSv. § 22 AGG - Stellenausschreibung - rechtmäßiges Ziel iSv. § 3 Abs. 2 Halbs. 2 AGG - RechtsmissbrauchZitiert von 98
- BAG, 25.07.2024 – 8 AZR 21/23Entschädigungsanspruch - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung und mittelbar wegen des Alters - Ausschlussfrist und Klagefrist bei Benachteiligung aus mehreren Gründen - StreitgegenstandZitiert von 7
- BAG, 23.11.2017 – 8 AZR 604/16Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische Herkunft - Auswahlverfahren - Stellenausschreibung - Kausalitätsvermutung - Verletzung des allgemeinen PersönlichkeitsrechtsZitiert von 9
- BAG, 15.12.2016 – 8 AZR 418/15Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - ethnische Herkunft - Auswahlverfahren - Entschädigung - Vermutung der Benachteiligung - Kausalitätsvermutung - Stellenausschreibung - Online-BewerbungsformularZitiert von 10
- BAG, 15.03.2012 – 8 AZR 160/11Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - AusschlussfristZitiert von 47
- BAG, 15.03.2012 – 8 AZR 37/11Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - AusschlussfristZitiert von 58
Zuletzt entschieden
- ArbG Frankfurt am Main, 29.10.2021 – 7 Ca 194/21
- BAG, 21.09.2021 – 3 AZR 147/21Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des Alters und des GeschlechtsZitiert von 13
- BAG, 23.11.2017 – 8 AZR 372/16Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft - Geschlecht - Auswahlverfahren - Kausalitätsvermutung - Stellenausschreibung - Sprachkenntnisse - Verletzung des allgemeinen PersönlichkeitsrechtsZitiert von 70
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 AGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Erfolgt eine unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer der in § 1 genannten Gründe, so kann diese unterschiedliche Behandlung nach den §§ 8 bis 10 und 20 nur gerechtfertigt werden, wenn sich die Rechtfertigung auf alle diese Gründe erstreckt, derentwegen die unterschiedliche Behandlung erfolgt.