Gesetze / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AGG§ 26a Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
Stand: 28.05.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AGG/26a#abs-1 (1) Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung steht nach Maßgabe dieses Gesetzes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund. Sie oder er ist bei der Ausübung ihres oder seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AGG/26a#abs-2 (2) Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung.