Gesetze / VO (EU) Nr. 1303/2013 · CELEX 02013R1303-20240301
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
163 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Berechnung von Fristen für Beschlüsse der Kommission
- Art 4 Allgemeine Grundsätze
- Art 5 Partnerschaft und Steuerung auf mehreren Ebenen
- Art 6 Einhaltung von Unionsrecht und nationalem Recht
- Art 7 Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
- Art 8 Nachhaltige Entwicklung
- Art 9 Thematische Ziele
- Art 10 Gemeinsamer
- Art 11 Inhalt
- Art 12 Überprüfung
- Art 13 Leitfaden für Begünstigte
- Art 14 Ausarbeitung der Partnerschaftsvereinbarung
- Art 15 Inhalt der Partnerschaftsvereinbarung
- Art 16 Annahme und Änderung der Partnerschaftsvereinbarung
- Art 17 Annahme der überarbeiteten Partnerschaftsvereinbarung bei verzögertem Inkrafttreten einer fondsspezifischen Verordnung
- Art 18 Thematische Konzentration
- Art 19 Ex-ante-Konditionalitäten
- Art 20 Leistungsgebundene Reserve
- Art 21 Leistungsüberprüfung
- Art 22 Anwendung des Leistungsrahmens
- Art 23 Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung
- Art 24 Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Haushaltsschwierigkeiten
- Art 25 Verwaltung der technischen Hilfe für Mitgliedstaaten
- Art 25a Außerordentliche Maßnahmen für den Einsatz der ESI-Fonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch
- Art 25b Außerordentliche Maßnahmen für den Einsatz der Fonds zur Unterstützung von KMU, die von den Energiepreissteigerungen besonders betroffen sind, von finanziell schwächeren Haushalten sowie von Kurzarbeits- und gleichwertigen Regelungen
- Art 26 Erstellung der Programme
- Art 27 Inhalt der Programme
- Art 28 Besondere von der EIB umzusetzende Bestimmungen über den Inhalt von Programmen für gemeinsame Instrumente f ür unbegrenzte Garantien und Verbriefung zur Kapitalentlastung
- Art 29 Verfahren zur Annahme von Programmen
- Art 30 Änderung der Programme
- Art 31 Beteiligung der EIB
- Art 32 Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung
- Art 33 Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Strategien für lokale Entwicklung
- Art 34 Lokale Aktionsgruppen
- Art 35 Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI-Fonds
- Art 36 Integrierte territoriale Investitionen
- Art 37 Finanzinstrumente
- Art 38 Einsatz von Finanzinstrumenten
- Art 39 Von der EIB zu vollziehende Beteiligung des EFRE und des ELER an den Finanzinstrumenten für gemeinsame unbegrenzte Garantien und Verbriefung für KMU
- Art 39a Beitrag der ESI-Fonds zu Finanzinstrumenten, die einen solchen Beitrag mit Finanzprodukten der EIB im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen kombinieren
- Art 40 Verwaltung und Kontrolle von Finanzinstrumenten
- Art 41 Zahlungsanträge, auch betreffend Ausgaben für Finanzinstrumente
- Art 42 Förderfähige Ausgaben bei Abschluss
- Art 43 Zinsen und andere dank der Unterstützung der Finanzinstrumente durch die ESI-Fonds erwirtschaftete Erträge
- Art 43a Differenzierte Behandlung von Investoren
- Art 44 Wiederverwendung von Mitteln, die auf die Unterstützung durch die ESI-Fonds zurückzuführen sind, bis zum Ablauf des Förderzeitraums
- Art 45 Wiederverwendung von Mitteln nach Ablauf des Förderzeitraums
- Art 46 Bericht über den Einsatz der Finanzinstrumente
- Art 47 Begleitausschuss
- Art 48 Zusammensetzung des Begleitausschusses
- Art 49 Aufgaben des Begleitausschusses
- Art 50 Durchführungsberichte
- Art 51 Jährliche Überprüfungssitzung
- Art 52 Fortschrittsbericht
- Art 53 Berichterstattung durch die Kommission und Beratung über die ESI-Fonds
- Art 54 Allgemeine Bestimmungen
- Art 55 Ex-ante-Bewertung
- Art 56 Bewertung während des Programmplanungszeitraums
- Art 57 Ex-post-Bewertung
- Art 58 Technische Hilfe auf Initiative der Kommission
- Art 59 Technische Hilfe auf Initiative der Mitgliedstaaten
- Art 60 Festlegung der Kofinanzierungssätze
- Art 61 Vorhaben, die nach ihrem Abschluss Nettoeinnahmen erwirtschaften
- Art 62 ÖPP
- Art 63 Begünstigte im Rahmen von ÖPP-Vorhaben
- Art 64 Unterstützung für ÖPP-Vorhaben
- Art 65 Förderfähigkeit
- Art 66 Unterstützungsarten
- Art 67 Zuschussarten und rückzahlbare Unterstützung
- Art 68 Pauschalsätze für indirekte Kosten hinsichtlich Zuschüssen und rückzahlbarer Unterstützung
- Art 68a Personalkosten hinsichtlich Zuschüssen und rückzahlbarer Unterstützung
- Art 68b Pauschalsätze für andere Kosten als Personalkosten
- Art 68c Einheitskosten für Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression der Russischen Föderation
- Art 69 Spezifische Förderfähigkeitsregelungen für Zuschüsse und rückzahlbare Unterstützung
- Art 70 Förderfähigkeit von Vorhaben je nach Standort
- Art 71 Dauerhaftigkeit der Vorhaben
- Art 72 Allgemeine Grundsätze zu den Verwaltungs- und Kontrollsystemen
- Art 73 Zuständigkeiten bei geteilter Mittelverwaltung
- Art 74 Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
- Art 75 Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission
- Art 76 Bindung der Haushaltsmittel
- Art 77 Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen
- Art 78 Gemeinsame Bestimmungen für die Berechnung der Zwischenzahlungen und der Restzahlungen
- Art 79 Zahlungsanträge
- Art 80 Verwendung des Euro
- Art 81 Zahlung des ersten Vorschusses
- Art 82 Verrechnung des ersten Vorschusses
- Art 83 Unterbrechung der Zahlungsfrist
- Art 84 Frist für die Prüfung und Annahme der Rechnungslegung durch die Kommission
- Art 85 Finanzielle Berichtigungen durch die Kommission
- Art 86 Grundsätze
- Art 87 Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung
- Art 88 Verfahren
- Art 89 Aufgaben und Ziele
- Art 90 Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art 91 Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt
- Art 92 Mittel für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit"
- Art 92a Mittel aus REACT-EU
- Art 92b Durchführungsbestimmungen für die Mittel aus REACT-EU
- Art 93 Nichtübertragbarkeit von Mitteln zwischen Regionenkategorien
- Art 94 Nichtübertragbarkeit von Mitteln zwischen Zielen
- Art 95 Zusätzlichkeit
- Art 96 Inhalt, Genehmigung und Änderung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art 97 Besondere Bestimmungen über die Planung der Unterstützung für die gemeinsamen Instrumente für unbegrenzte Garantien und Verbriefung im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art 98 Gemeinsame Unterstützung aus den Fonds im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art 99 Geografischer Anwendungsbereich der operationellen Programme im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art 100 Inhalt
- Art 101 Für die Genehmigung eines Großprojekts erforderliche Informationen
- Art 102 Beschluss über ein Großprojekt
- Art 103 Beschluss über ein Großprojekt, das in Phasen durchgeführt wird
- Art 104 Geltungsbereich
- Art 105 Ausarbeitung von gemeinsamen Aktionsplänen
- Art 106 Inhalt von gemeinsamen Aktionsplänen
- Art 107 Beschluss über den gemeinsamen Aktionsplan
- Art 108 Lenkungsausschuss und Änderung des gemeinsamen Aktionsplans
- Art 109 Finanzverwaltung und -kontrolle des gemeinsamen Aktionsplans
- Art 110 Aufgaben des Begleitausschusses
- Art 111 Durchführungsberichte im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art 112 Übermittlung von Finanzdaten
- Art 113 Kohäsionsbericht
- Art 114 Bewertung
- Art 115 Information, Kommunikation und Sichtbarkeit
- Art 116 Kommunikationsstrategie
- Art 117 Informations- und Kommunikationsbeauftragte und -netzwerke
- Art 118 Technische Hilfe auf Initiative der Kommission
- Art 119 Technische Hilfe der Mitgliedstaaten
- Art 120 Festlegung der Kofinanzierungssätze
- Art 121 Anpassung der Kofinanzierungssätze
- Art 122 Aufgaben der Mitgliedstaaten
- Art 123 Benennung der Behörden
- Art 124 Verfahren für die Benennung der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde
- Art 125 Aufgaben der Verwaltungsbehörde
- Art 126 Aufgaben der Bescheinigungsbehörde
- Art 127 Aufgaben der Prüfbehörde
- Art 128 Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden
- Art 129 Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen
- Art 130 Gemeinsame Regeln für die Berechnung der Zwischenzahlungen und die Restzahlungen
- Art 131 Zahlungsanträge
- Art 132 Zahlung an die Begünstigten
- Art 133 Verwendung des Euro
- Art 134 Zahlung des Vorschusses
- Art 135 Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung
- Art 136 Aufhebung der Mittelbindung
- Art 137 Rechnungslegung
- Art 138 Einreichung von Informationen
- Art 139 Prüfung und Annahme der Rechnungslegung
- Art 140 Verfügbarkeit von Dokumenten
- Art 141 Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung
- Art 142 Aussetzung von Zahlungen
- Art 143 Finanzielle Berichtigungen durch die Mitgliedstaaten
- Art 144 Kriterien für finanzielle Berichtigungen
- Art 145 Verfahren
- Art 146 Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
- Art 147 Rückzahlung
- Art 148 Angemessene Kontrolle operationeller Programme
- Art 149 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 150 Ausschussverfahren
- Art 151 Überprüfung
- Art 152 Übergangsbestimmungen
- Art 153 Aufhebung
- Art 154 Inkrafttreten