Gesetze / VO (EU) Nr. 1303/2013 · CELEX 02013R1303-20240301

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

163 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Berechnung von Fristen für Beschlüsse der Kommission
  4. Art 4 Allgemeine Grundsätze
  5. Art 5 Partnerschaft und Steuerung auf mehreren Ebenen
  6. Art 6 Einhaltung von Unionsrecht und nationalem Recht
  7. Art 7 Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
  8. Art 8 Nachhaltige Entwicklung
  9. Art 9 Thematische Ziele
  10. Art 10 Gemeinsamer
  11. Art 11 Inhalt
  12. Art 12 Überprüfung
  13. Art 13 Leitfaden für Begünstigte
  14. Art 14 Ausarbeitung der Partnerschaftsvereinbarung
  15. Art 15 Inhalt der Partnerschaftsvereinbarung
  16. Art 16 Annahme und Änderung der Partnerschaftsvereinbarung
  17. Art 17 Annahme der überarbeiteten Partnerschaftsvereinbarung bei verzögertem Inkrafttreten einer fondsspezifischen Verordnung
  18. Art 18 Thematische Konzentration
  19. Art 19 Ex-ante-Konditionalitäten
  20. Art 20 Leistungsgebundene Reserve
  21. Art 21 Leistungsüberprüfung
  22. Art 22 Anwendung des Leistungsrahmens
  23. Art 23 Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung
  24. Art 24 Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Haushaltsschwierigkeiten
  25. Art 25 Verwaltung der technischen Hilfe für Mitgliedstaaten
  26. Art 25a Außerordentliche Maßnahmen für den Einsatz der ESI-Fonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch
  27. Art 25b Außerordentliche Maßnahmen für den Einsatz der Fonds zur Unterstützung von KMU, die von den Energiepreissteigerungen besonders betroffen sind, von finanziell schwächeren Haushalten sowie von Kurzarbeits- und gleichwertigen Regelungen
  28. Art 26 Erstellung der Programme
  29. Art 27 Inhalt der Programme
  30. Art 28 Besondere von der EIB umzusetzende Bestimmungen über den Inhalt von Programmen für gemeinsame Instrumente f ür unbegrenzte Garantien und Verbriefung zur Kapitalentlastung
  31. Art 29 Verfahren zur Annahme von Programmen
  32. Art 30 Änderung der Programme
  33. Art 31 Beteiligung der EIB
  34. Art 32 Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung
  35. Art 33 Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Strategien für lokale Entwicklung
  36. Art 34 Lokale Aktionsgruppen
  37. Art 35 Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI-Fonds
  38. Art 36 Integrierte territoriale Investitionen
  39. Art 37 Finanzinstrumente
  40. Art 38 Einsatz von Finanzinstrumenten
  41. Art 39 Von der EIB zu vollziehende Beteiligung des EFRE und des ELER an den Finanzinstrumenten für gemeinsame unbegrenzte Garantien und Verbriefung für KMU
  42. Art 39a Beitrag der ESI-Fonds zu Finanzinstrumenten, die einen solchen Beitrag mit Finanzprodukten der EIB im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen kombinieren
  43. Art 40 Verwaltung und Kontrolle von Finanzinstrumenten
  44. Art 41 Zahlungsanträge, auch betreffend Ausgaben für Finanzinstrumente
  45. Art 42 Förderfähige Ausgaben bei Abschluss
  46. Art 43 Zinsen und andere dank der Unterstützung der Finanzinstrumente durch die ESI-Fonds erwirtschaftete Erträge
  47. Art 43a Differenzierte Behandlung von Investoren
  48. Art 44 Wiederverwendung von Mitteln, die auf die Unterstützung durch die ESI-Fonds zurückzuführen sind, bis zum Ablauf des Förderzeitraums
  49. Art 45 Wiederverwendung von Mitteln nach Ablauf des Förderzeitraums
  50. Art 46 Bericht über den Einsatz der Finanzinstrumente
  51. Art 47 Begleitausschuss
  52. Art 48 Zusammensetzung des Begleitausschusses
  53. Art 49 Aufgaben des Begleitausschusses
  54. Art 50 Durchführungsberichte
  55. Art 51 Jährliche Überprüfungssitzung
  56. Art 52 Fortschrittsbericht
  57. Art 53 Berichterstattung durch die Kommission und Beratung über die ESI-Fonds
  58. Art 54 Allgemeine Bestimmungen
  59. Art 55 Ex-ante-Bewertung
  60. Art 56 Bewertung während des Programmplanungszeitraums
  61. Art 57 Ex-post-Bewertung
  62. Art 58 Technische Hilfe auf Initiative der Kommission
  63. Art 59 Technische Hilfe auf Initiative der Mitgliedstaaten
  64. Art 60 Festlegung der Kofinanzierungssätze
  65. Art 61 Vorhaben, die nach ihrem Abschluss Nettoeinnahmen erwirtschaften
  66. Art 62 ÖPP
  67. Art 63 Begünstigte im Rahmen von ÖPP-Vorhaben
  68. Art 64 Unterstützung für ÖPP-Vorhaben
  69. Art 65 Förderfähigkeit
  70. Art 66 Unterstützungsarten
  71. Art 67 Zuschussarten und rückzahlbare Unterstützung
  72. Art 68 Pauschalsätze für indirekte Kosten hinsichtlich Zuschüssen und rückzahlbarer Unterstützung
  73. Art 68a Personalkosten hinsichtlich Zuschüssen und rückzahlbarer Unterstützung
  74. Art 68b Pauschalsätze für andere Kosten als Personalkosten
  75. Art 68c Einheitskosten für Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression der Russischen Föderation
  76. Art 69 Spezifische Förderfähigkeitsregelungen für Zuschüsse und rückzahlbare Unterstützung
  77. Art 70 Förderfähigkeit von Vorhaben je nach Standort
  78. Art 71 Dauerhaftigkeit der Vorhaben
  79. Art 72 Allgemeine Grundsätze zu den Verwaltungs- und Kontrollsystemen
  80. Art 73 Zuständigkeiten bei geteilter Mittelverwaltung
  81. Art 74 Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
  82. Art 75 Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission
  83. Art 76 Bindung der Haushaltsmittel
  84. Art 77 Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen
  85. Art 78 Gemeinsame Bestimmungen für die Berechnung der Zwischenzahlungen und der Restzahlungen
  86. Art 79 Zahlungsanträge
  87. Art 80 Verwendung des Euro
  88. Art 81 Zahlung des ersten Vorschusses
  89. Art 82 Verrechnung des ersten Vorschusses
  90. Art 83 Unterbrechung der Zahlungsfrist
  91. Art 84 Frist für die Prüfung und Annahme der Rechnungslegung durch die Kommission
  92. Art 85 Finanzielle Berichtigungen durch die Kommission
  93. Art 86 Grundsätze
  94. Art 87 Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung
  95. Art 88 Verfahren
  96. Art 89 Aufgaben und Ziele
  97. Art 90 Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
  98. Art 91 Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt
  99. Art 92 Mittel für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit"
  100. Art 92a Mittel aus REACT-EU
  101. Art 92b Durchführungsbestimmungen für die Mittel aus REACT-EU
  102. Art 93 Nichtübertragbarkeit von Mitteln zwischen Regionenkategorien
  103. Art 94 Nichtübertragbarkeit von Mitteln zwischen Zielen
  104. Art 95 Zusätzlichkeit
  105. Art 96 Inhalt, Genehmigung und Änderung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
  106. Art 97 Besondere Bestimmungen über die Planung der Unterstützung für die gemeinsamen Instrumente für unbegrenzte Garantien und Verbriefung im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
  107. Art 98 Gemeinsame Unterstützung aus den Fonds im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
  108. Art 99 Geografischer Anwendungsbereich der operationellen Programme im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
  109. Art 100 Inhalt
  110. Art 101 Für die Genehmigung eines Großprojekts erforderliche Informationen
  111. Art 102 Beschluss über ein Großprojekt
  112. Art 103 Beschluss über ein Großprojekt, das in Phasen durchgeführt wird
  113. Art 104 Geltungsbereich
  114. Art 105 Ausarbeitung von gemeinsamen Aktionsplänen
  115. Art 106 Inhalt von gemeinsamen Aktionsplänen
  116. Art 107 Beschluss über den gemeinsamen Aktionsplan
  117. Art 108 Lenkungsausschuss und Änderung des gemeinsamen Aktionsplans
  118. Art 109 Finanzverwaltung und -kontrolle des gemeinsamen Aktionsplans
  119. Art 110 Aufgaben des Begleitausschusses
  120. Art 111 Durchführungsberichte im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
  121. Art 112 Übermittlung von Finanzdaten
  122. Art 113 Kohäsionsbericht
  123. Art 114 Bewertung
  124. Art 115 Information, Kommunikation und Sichtbarkeit
  125. Art 116 Kommunikationsstrategie
  126. Art 117 Informations- und Kommunikationsbeauftragte und -netzwerke
  127. Art 118 Technische Hilfe auf Initiative der Kommission
  128. Art 119 Technische Hilfe der Mitgliedstaaten
  129. Art 120 Festlegung der Kofinanzierungssätze
  130. Art 121 Anpassung der Kofinanzierungssätze
  131. Art 122 Aufgaben der Mitgliedstaaten
  132. Art 123 Benennung der Behörden
  133. Art 124 Verfahren für die Benennung der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde
  134. Art 125 Aufgaben der Verwaltungsbehörde
  135. Art 126 Aufgaben der Bescheinigungsbehörde
  136. Art 127 Aufgaben der Prüfbehörde
  137. Art 128 Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden
  138. Art 129 Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen
  139. Art 130 Gemeinsame Regeln für die Berechnung der Zwischenzahlungen und die Restzahlungen
  140. Art 131 Zahlungsanträge
  141. Art 132 Zahlung an die Begünstigten
  142. Art 133 Verwendung des Euro
  143. Art 134 Zahlung des Vorschusses
  144. Art 135 Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung
  145. Art 136 Aufhebung der Mittelbindung
  146. Art 137 Rechnungslegung
  147. Art 138 Einreichung von Informationen
  148. Art 139 Prüfung und Annahme der Rechnungslegung
  149. Art 140 Verfügbarkeit von Dokumenten
  150. Art 141 Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung
  151. Art 142 Aussetzung von Zahlungen
  152. Art 143 Finanzielle Berichtigungen durch die Mitgliedstaaten
  153. Art 144 Kriterien für finanzielle Berichtigungen
  154. Art 145 Verfahren
  155. Art 146 Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
  156. Art 147 Rückzahlung
  157. Art 148 Angemessene Kontrolle operationeller Programme
  158. Art 149 Ausübung der Befugnisübertragung
  159. Art 150 Ausschussverfahren
  160. Art 151 Überprüfung
  161. Art 152 Übergangsbestimmungen
  162. Art 153 Aufhebung
  163. Art 154 Inkrafttreten