Gesetze / VO (EU) Nr. 1303/2013

VO (EU) Nr. 1303/2013

Art 89 Aufgaben und Ziele

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1303-2013/89#abs-1 (1) Die Fonds tragen zur Entwicklung und Weiterverfolgung der Maßnahmen der Union zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts gemäß Artikel 174 AEUV bei.

Die aus den Fonds unterstützten Maßnahmen tragen auch zur Verwirklichung der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstums bei.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1303-2013/89#abs-2 (2) Zu dem Zweck nach Absatz 1 werden folgende Ziele verfolgt:

a) "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" in Mitgliedstaaten und Regionen; die Unterstützung erfolgt aus den Fonds; und

b) "Europäische territoriale Zusammenarbeit"; die Unterstützung erfolgt aus dem EFRE.

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