Gesetze / VO (EU) Nr. 1303/2013

VO (EU) Nr. 1303/2013

Art 79 Zahlungsanträge

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1303-2013/79#abs-1 (1) Die spezifischen Verfahren und für Zahlungsanträge zu übermittelnden Informationen in Bezug auf jeden ESI-Fonds werden in den fondsspezifischen Regelungen festgelegt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1303-2013/79#abs-2 (2) Die der Kommission zu übermittelnden Zahlungsanträge enthalten alle für die Kommission zur Erstellung von Rechnungsabschlüssen im Einklang mit Artikel 82 Absatz 2 der Haushaltsordnung erforderlichen Informationen.

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