Gesetze / VO (EU) Nr. 1303/2013

VO (EU) Nr. 1303/2013

Art 92a Mittel aus REACT-EU

Stand: 02.10.2026

Die in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates ( 27 ) genannten Maßnahmen werden im Rahmen der Strukturfonds mit einem Betrag von bis zu 47 500 000 000 EUR zu Preisen von 2018 durchgeführt, wie in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i der genannten Verordnung, vorbehaltlich deren Artikel 3 Absätze 3, 4, 7 und 9 vorgesehen

Diese aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union stammenden zusätzlichen Mittel für 2021 und 2022 dienen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (im Folgenden „Mittel aus REACT-EU“).

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/2094 gelten die Mittel aus REACT-EU als zweckgebundene externe Einnahmen im Sinne von Artikel 21 Absatz 5 der Haushaltsordnung.

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