Gesetze / VO (EU) Nr. 1303/2013

VO (EU) Nr. 1303/2013

Art 66 Unterstützungsarten

Stand: 02.10.2026

Die ESI-Fonds werden zur Unterstützung in Form von Zuschüssen, Preisgeldern, rückzahlbarer Unterstützung und Finanzinstrumenten, auch in Kombination, herangezogen.

Im Fall von rückzahlbarer Unterstützung wird die Unterstützung, die an die Stelle, die sie bereitgestellt hat – oder an eine andere zuständige Behörde des Mitgliedstaats – zurückgezahlt wurde, auf einem separaten Konto geführt oder durch Buchungsschlüssel separat ausgewiesen und für denselben Zweck oder im Einklang mit den Programmzielen weiterverwendet.

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