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Satzung der Rheinischen VersorgungskassenVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 19. November 1985
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. November 1984 (GV. NW. S. 694) hat der Verwaltungsrat der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in seiner Sitzung am 19. November 1985 folgende Satzung beschlossen:
Inhaltsübersicht
Abschnitt I
Allgemeine Rechtsverhältnisse
Allgemeines
Aufgaben
Abschnitt II
Mitglieder
Pflichtmitglieder, freiwillige Mitglieder
Abschnitt III
Verwaltungsrat
Zusammensetzung, Entschädigung
Sitzungen
Aufgaben
Abschnitt IV
Verwaltung, Finanzwirtschaft und Aufsicht
Leitung und Vertretung
Finanzwirtschaft
Aufsicht, Genehmigung, Beanstandung
Abschnitt V
Einzelregelungen der Mitgliedschaft
Beginn der Mitgliedschaft, Zulassungsvoraussetzungen
Rechtsbeziehungen aus der Mitgliedschaft
Beendigung der Mitgliedschaft
Umbildung und Auflösung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Umbildung und Auflösung von juristischen Personen des privaten Rechts
Übergang von Aufgaben eines Mitgliedes auf den Bund oder ein Land
Abschnitt VI
Leistungen der Rheinischen Versorgungskassen und Verfahren
Leistungen
Verfahren bei Versetzung in den Ruhestand
Berechnung der Versorgung
Anderweit verbrachte Dienstzeiten
Dienstunfallfürsorge
Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Versorgungsausgleich
Kindergeldzahlungen
Berechnung und Auszahlung der Leistungen
Schadensersatzansprüche
Leistungen für sonstige Versorgungsberechtigte
Verfahren bei Streitigkeiten
Abschnitt VII
Aufbringung der Mittel
Umlage und Erstattung
Berechnung der Umlage
Sonderbestimmungen zur Berechnung der Umlagebemessungsgrundlage
Leistungsverpflichtungen
Festsetzung und Zahlung der Umlage und der Erstattungsbeträge
Abschnitt VIII
Einzelregelungen der Finanzwirtschaft
1. Allgemeine Wirtschaftsführung
Regelungen des Haushalts- und Rechnungswesens
2. Rücklagenwirtschaft
Allgemeine Rücklage
(weggefallen)
Verteilung des vorhandenen Rücklagebestandes bei Auflösung der Rheinischen Versorgungskassen
Abschnitt IX
Beihilfekasse
Leistungen der Beihilfekasse
Beginn der Beihilfegewährung
Begründung und Beendigung der Mitgliedschaft
Kostenerstattung
Abschnitt X
Personalentgelte
Leistungen des Personalentgeltsbereiches
Begründung und Beendigung der Mitgliedschaft
Kostenerstattung
Abschnitt XI
Verwaltung der Versorgungsrücklagen
Verwaltungstreuhand der Rheinischen Versorgungskassen und Nachweis über den Stand der Versorgungsrücklagen
Begründung und Beendigung der Mitgliedschaft
Gegenstand der Versorgungsrücklage und Zuführungstermine
Versorgungsrücklagen der rheinland-pfälzischen Mitglieder
Kommunaler Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds)
Abschnitt XII
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Versorgung nach dem G 131
Umlagegemeinschaft "Handwerk und Genossenschaften"
Mitgliedschaft juristischer Personen des privaten Rechts
Öffentliche Bekanntmachung
Durchführungsvorschriften
(weggefallen)
Übergangsvorschriften für die Mitglieder in den Umlagegemeinschaften "Handwerk und Genossenschaften" und "Korporationen"
In-Kraft-Treten
Anlagen
Anhang 1
Übersicht über die abweichend vom 1. Januar 1986 in Kraft getretenen Vorschriften
( in der SGV. NRW. nicht enthalten)
Anhang 2
Übersicht über die gem. § 54 und § 55 weiterhin geltenden Satzungsvorschriften in der Fassung der 10. Satzungsänderung vom 23. Mai 2003
Abschnitt I
Allgemeine Rechtsverhältnisse