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Satzung der Rheinischen Versorgungskassen

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 19. November 1985

Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. November 1984 (GV. NW. S. 694) hat der Verwaltungsrat der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in seiner Sitzung am 19. November 1985 folgende Satzung beschlossen:

Inhaltsübersicht

Abschnitt I

Allgemeine Rechtsverhältnisse

§ 1

Allgemeines

§ 2

Aufgaben

Abschnitt II

Mitglieder

§ 3

Pflichtmitglieder, freiwillige Mitglieder

Abschnitt III

Verwaltungsrat

§ 4

Zusammensetzung, Entschädigung

§ 5

Sitzungen

§ 6

Aufgaben

Abschnitt IV

Verwaltung, Finanzwirtschaft und Aufsicht

§ 7

Leitung und Vertretung

§ 8

Finanzwirtschaft

§ 9

Aufsicht, Genehmigung, Beanstandung

Abschnitt V

Einzelregelungen der Mitgliedschaft

§ 10

Beginn der Mitgliedschaft, Zulassungsvoraussetzungen

§ 11

Rechtsbeziehungen aus der Mitgliedschaft

§ 12

Beendigung der Mitgliedschaft

§ 13

Umbildung und Auflösung von Körperschaften des öffentlichen Rechts

§ 14

Umbildung und Auflösung von juristischen Personen des privaten Rechts

§ 15

Übergang von Aufgaben eines Mitgliedes auf den Bund oder ein Land

Abschnitt VI

Leistungen der Rheinischen Versorgungskassen und Verfahren

§ 16

Leistungen

§ 17

Verfahren bei Versetzung in den Ruhestand

§ 18

Berechnung der Versorgung

§ 19

Anderweit verbrachte Dienstzeiten

§ 20

Dienstunfallfürsorge

§ 21

Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 22

Versorgungsausgleich

§ 23

Kindergeldzahlungen

§ 24

Berechnung und Auszahlung der Leistungen

§ 25

Schadensersatzansprüche

§ 26

Leistungen für sonstige Versorgungsberechtigte

§ 27

Verfahren bei Streitigkeiten

Abschnitt VII

Aufbringung der Mittel

§ 28

Umlage und Erstattung

§ 29

Berechnung der Umlage

§ 30

Sonderbestimmungen zur Berechnung der Umlagebemessungsgrundlage

§ 31

Leistungsverpflichtungen

§ 32

Festsetzung und Zahlung der Umlage und der Erstattungsbeträge

Abschnitt VIII

Einzelregelungen der Finanzwirtschaft

1. Allgemeine Wirtschaftsführung

§ 33

Regelungen des Haushalts- und Rechnungswesens

2. Rücklagenwirtschaft

§ 34

Allgemeine Rücklage

§ 35

(weggefallen)

§ 36

Verteilung des vorhandenen Rücklagebestandes bei Auflösung der Rheinischen Versorgungskassen

Abschnitt IX

Beihilfekasse

§ 37

Leistungen der Beihilfekasse

§ 38

Beginn der Beihilfegewährung

§ 39

Begründung und Beendigung der Mitgliedschaft

§ 40

Kostenerstattung

Abschnitt X

Personalentgelte

§ 41

Leistungen des Personalentgeltsbereiches

§ 42

Begründung und Beendigung der Mitgliedschaft

§ 43

Kostenerstattung

Abschnitt XI

Verwaltung der Versorgungsrücklagen

§ 44

Verwaltungstreuhand der Rheinischen Versorgungskassen und Nachweis über den Stand der Versorgungsrücklagen

§ 45

Begründung und Beendigung der Mitgliedschaft

§ 46

Gegenstand der Versorgungsrücklage und Zuführungstermine

§ 47

Versorgungsrücklagen der rheinland-pfälzischen Mitglieder

§ 48

Kommunaler Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds)

Abschnitt XII

Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 49

Versorgung nach dem G 131

§ 50

Umlagegemeinschaft "Handwerk und Genossenschaften"

§ 51

Mitgliedschaft juristischer Personen des privaten Rechts

§ 52

Öffentliche Bekanntmachung

§ 53

Durchführungsvorschriften

§ 54

(weggefallen)

§ 55

Übergangsvorschriften für die Mitglieder in den Umlagegemeinschaften "Handwerk und Genossenschaften" und "Korporationen"

§ 56

In-Kraft-Treten

Anlagen

Anhang 1

Übersicht über die abweichend vom 1. Januar 1986 in Kraft getretenen Vorschriften

( in der SGV. NRW. nicht enthalten)

Anhang 2

Übersicht über die gem. § 54 und § 55 weiterhin geltenden Satzungsvorschriften in der Fassung der 10. Satzungsänderung vom 23. Mai 2003

Abschnitt I

Allgemeine Rechtsverhältnisse

§ 1