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Satzung der Rheinischen Versorgungskassen§ 8 Finanzwirtschaft
Stand: 26.08.2026
1 Die Finanzwirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.
2 Kredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
3 Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag bringen.