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Satzung der Rheinischen Versorgungskassen

§ 41 Leistungen des Personalentgeltsbereiches

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

1Der Personalentgeltbereich der Rheinischen Versorgungskassen übernimmt im Namen und im Auftrag ihrer Mitglieder alle Aufgaben der Personalabrechnung und -zahlung für Beamtinnen/Beamte und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einschließlich der daraus resultierenden monatlichen und jährlichen Nacharbeiten. 2Weitere Einzelheiten können durch Verwaltungsvereinbarung geregelt werden.

§ 40 § 42