Gesetze / Landesrecht Sachsen / LWO · SächsGVBl. 2023 Nr. 10, S. 129, Fsn-Nr. 113-3.1/3

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag

80 Normen · Ausgangsfassung vom 20.04.2023 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter sowie Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter
  3. § 2 Bildung der Wahlausschüsse
  4. § 3 Tätigkeit der Wahlausschüsse
  5. § 4 Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie Wahlvorstand
  6. § 5 Briefwahlvorsteherinnen und Briefwahlvorsteher sowie Briefwahlvorstand
  7. § 6 Beweglicher Wahlvorstand
  8. § 7 Auslagenersatz für Inhaberinnen und Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
  9. § 8 Geldbußen
  10. § 9 Allgemeine Wahlbezirke
  11. § 10 Sonderwahlbezirke
  12. § 11 Führung des Wählerverzeichnisses
  13. § 12 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
  14. § 13 Eintragung bei Wohnungswechsel
  15. § 14 Einspruch gegen die Antragsablehnung und Streichung, Beschwerde
  16. § 15 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
  17. § 16 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
  18. § 17 Wahlbenachrichtigung
  19. § 18 Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
  20. § 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Beschwerde
  21. § 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
  22. § 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses
  23. § 22 Voraussetzungen und Zuständigkeit für die Erteilung von Wahlscheinen
  24. § 23 Wahlscheinanträge
  25. § 24 Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen
  26. § 25 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
  27. § 26 Sperrvermerk im Wählerverzeichnis
  28. § 27 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines, Beschwerde
  29. § 28 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  30. § 29 Beteiligungsanzeige, Beseitigung von Mängeln
  31. § 30 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge, voneinander abweichende Erklärungen der Vertrauenspersonen
  32. § 30a Besondere Anforderungen an Kreiswahlvorschläge nach § 20 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Sächsischen Wahlgesetzes
  33. § 31 Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleiterin oder den Kreiswahlleiter
  34. § 32 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
  35. § 33 Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses
  36. § 34 Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
  37. § 35 Inhalt und Form der Landeslisten
  38. § 36 Vorprüfung der Landeslisten durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter
  39. § 37 Zulassung der Landeslisten
  40. § 38 Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten
  41. § 39 Stimmzettel, Wahlumschläge
  42. § 40 Wahlräume, Wahlkabinen, Wahlurne
  43. § 41 Wahlzeit
  44. § 42 Wahlbekanntmachung der Gemeinde
  45. § 43 Sonderregelungen für das Siedlungsgebiet der Sorben
  46. § 44 Ausstattung des Wahlvorstandes
  47. § 45 Eröffnung der Wahlhandlung
  48. § 46 Öffentlichkeit und Ordnung im Wahlraum
  49. § 47 Stimmabgabe
  50. § 48 Stimmabgabe unter Inanspruchnahme einer Hilfsperson
  51. § 49 Stimmabgabe von Inhaberinnen und Inhabern eines Wahlscheines
  52. § 50 Schluss der Wahlhandlung
  53. § 51 Stimmabgabe mit Wahlschein in Sonderwahlbezirken
  54. § 52 Stimmabgabe mit Wahlschein vor beweglichem Wahlvorstand
  55. § 53 Briefwahl
  56. § 54 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
  57. § 55 Zählung der Wählerinnen und Wähler sowie Stimmen
  58. § 56 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  59. § 57 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
  60. § 58 Wahlniederschrift
  61. § 59 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
  62. § 60 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  63. § 61 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  64. § 62 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
  65. § 63 Ermittlung und Feststellung des Listenstimmenergebnisses im Wahlgebiet
  66. § 64 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
  67. § 65 Prüfung der Wahl durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter
  68. § 66 Nachwahl
  69. § 67 Wiederholungswahl
  70. § 68 Ersatzwahl
  71. § 69 Berufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern
  72. § 70 Wahlstatistische Auszählungen
  73. § 71 Durchführende Stellen
  74. § 72 Kommunalstatistiken
  75. § 73 Veröffentlichung der Ergebnisse
  76. § 74 Öffentliche Bekanntmachungen
  77. § 75 Zustellungen, Schriftform, Fristen
  78. § 76 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
  79. § 77 Sicherung der Wahlunterlagen
  80. § 78 Vernichtung von Wahlunterlagen
  81. § 79 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
  82. Anlagen

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    29.02.2024 Ausfertigung · Geändert durch die Verordnung vom 29. Februar 2024 (SächsGVBl. S. 180)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.