Gesetze / Landesrecht Sachsen / LWO · SächsGVBl. 2023 Nr. 10, S. 129, Fsn-Nr. 113-3.1/3
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag
80 Normen · Ausgangsfassung vom 20.04.2023 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter sowie Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter
- § 2 Bildung der Wahlausschüsse
- § 3 Tätigkeit der Wahlausschüsse
- § 4 Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie Wahlvorstand
- § 5 Briefwahlvorsteherinnen und Briefwahlvorsteher sowie Briefwahlvorstand
- § 6 Beweglicher Wahlvorstand
- § 7 Auslagenersatz für Inhaberinnen und Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
- § 8 Geldbußen
- § 9 Allgemeine Wahlbezirke
- § 10 Sonderwahlbezirke
- § 11 Führung des Wählerverzeichnisses
- § 12 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
- § 13 Eintragung bei Wohnungswechsel
- § 14 Einspruch gegen die Antragsablehnung und Streichung, Beschwerde
- § 15 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
- § 16 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
- § 17 Wahlbenachrichtigung
- § 18 Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
- § 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Beschwerde
- § 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 22 Voraussetzungen und Zuständigkeit für die Erteilung von Wahlscheinen
- § 23 Wahlscheinanträge
- § 24 Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen
- § 25 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 26 Sperrvermerk im Wählerverzeichnis
- § 27 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines, Beschwerde
- § 28 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 29 Beteiligungsanzeige, Beseitigung von Mängeln
- § 30 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge, voneinander abweichende Erklärungen der Vertrauenspersonen
- § 30a Besondere Anforderungen an Kreiswahlvorschläge nach § 20 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Sächsischen Wahlgesetzes
- § 31 Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleiterin oder den Kreiswahlleiter
- § 32 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
- § 33 Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses
- § 34 Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
- § 35 Inhalt und Form der Landeslisten
- § 36 Vorprüfung der Landeslisten durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter
- § 37 Zulassung der Landeslisten
- § 38 Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten
- § 39 Stimmzettel, Wahlumschläge
- § 40 Wahlräume, Wahlkabinen, Wahlurne
- § 41 Wahlzeit
- § 42 Wahlbekanntmachung der Gemeinde
- § 43 Sonderregelungen für das Siedlungsgebiet der Sorben
- § 44 Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 45 Eröffnung der Wahlhandlung
- § 46 Öffentlichkeit und Ordnung im Wahlraum
- § 47 Stimmabgabe
- § 48 Stimmabgabe unter Inanspruchnahme einer Hilfsperson
- § 49 Stimmabgabe von Inhaberinnen und Inhabern eines Wahlscheines
- § 50 Schluss der Wahlhandlung
- § 51 Stimmabgabe mit Wahlschein in Sonderwahlbezirken
- § 52 Stimmabgabe mit Wahlschein vor beweglichem Wahlvorstand
- § 53 Briefwahl
- § 54 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 55 Zählung der Wählerinnen und Wähler sowie Stimmen
- § 56 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 57 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
- § 58 Wahlniederschrift
- § 59 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 60 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 61 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 62 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 63 Ermittlung und Feststellung des Listenstimmenergebnisses im Wahlgebiet
- § 64 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
- § 65 Prüfung der Wahl durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter
- § 66 Nachwahl
- § 67 Wiederholungswahl
- § 68 Ersatzwahl
- § 69 Berufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern
- § 70 Wahlstatistische Auszählungen
- § 71 Durchführende Stellen
- § 72 Kommunalstatistiken
- § 73 Veröffentlichung der Ergebnisse
- § 74 Öffentliche Bekanntmachungen
- § 75 Zustellungen, Schriftform, Fristen
- § 76 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
- § 77 Sicherung der Wahlunterlagen
- § 78 Vernichtung von Wahlunterlagen
- § 79 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlagen
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
29.02.2024 Ausfertigung · Geändert durch die Verordnung vom 29. Februar 2024 (SächsGVBl. S. 180)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.