Gesetze / Landesrecht Sachsen / LWO · SächsGVBl. 2023 Nr. 10, S. 129, Fsn-Nr. 113-3.1/3

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag

80 Normen · ausgefertigt 20.04.2023 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter sowie Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter
  3. § 2 Bildung der Wahlausschüsse
  4. § 3 Tätigkeit der Wahlausschüsse
  5. § 4 Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie Wahlvorstand
  6. § 5 Briefwahlvorsteherinnen und Briefwahlvorsteher sowie Briefwahlvorstand
  7. § 6 Beweglicher Wahlvorstand
  8. § 7 Auslagenersatz für Inhaberinnen und Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
  9. § 8 Geldbußen
  10. § 9 Allgemeine Wahlbezirke
  11. § 10 Sonderwahlbezirke
  12. § 11 Führung des Wählerverzeichnisses
  13. § 12 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
  14. § 13 Eintragung bei Wohnungswechsel
  15. § 14 Einspruch gegen die Antragsablehnung und Streichung, Beschwerde
  16. § 15 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
  17. § 16 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
  18. § 17 Wahlbenachrichtigung
  19. § 18 Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
  20. § 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Beschwerde
  21. § 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
  22. § 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses
  23. § 22 Voraussetzungen und Zuständigkeit für die Erteilung von Wahlscheinen
  24. § 23 Wahlscheinanträge
  25. § 24 Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen
  26. § 25 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
  27. § 26 Sperrvermerk im Wählerverzeichnis
  28. § 27 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines, Beschwerde
  29. § 28 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  30. § 29 Beteiligungsanzeige, Beseitigung von Mängeln
  31. § 30 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge, voneinander abweichende Erklärungen der Vertrauenspersonen
  32. § 30a Besondere Anforderungen an Kreiswahlvorschläge nach § 20 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Sächsischen Wahlgesetzes
  33. § 31 Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleiterin oder den Kreiswahlleiter
  34. § 32 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
  35. § 33 Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses
  36. § 34 Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
  37. § 35 Inhalt und Form der Landeslisten
  38. § 36 Vorprüfung der Landeslisten durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter
  39. § 37 Zulassung der Landeslisten
  40. § 38 Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten
  41. § 39 Stimmzettel, Wahlumschläge
  42. § 40 Wahlräume, Wahlkabinen, Wahlurne
  43. § 41 Wahlzeit
  44. § 42 Wahlbekanntmachung der Gemeinde
  45. § 43 Sonderregelungen für das Siedlungsgebiet der Sorben
  46. § 44 Ausstattung des Wahlvorstandes
  47. § 45 Eröffnung der Wahlhandlung
  48. § 46 Öffentlichkeit und Ordnung im Wahlraum
  49. § 47 Stimmabgabe
  50. § 48 Stimmabgabe unter Inanspruchnahme einer Hilfsperson
  51. § 49 Stimmabgabe von Inhaberinnen und Inhabern eines Wahlscheines
  52. § 50 Schluss der Wahlhandlung
  53. § 51 Stimmabgabe mit Wahlschein in Sonderwahlbezirken
  54. § 52 Stimmabgabe mit Wahlschein vor beweglichem Wahlvorstand
  55. § 53 Briefwahl
  56. § 54 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
  57. § 55 Zählung der Wählerinnen und Wähler sowie Stimmen
  58. § 56 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  59. § 57 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
  60. § 58 Wahlniederschrift
  61. § 59 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
  62. § 60 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  63. § 61 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  64. § 62 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
  65. § 63 Ermittlung und Feststellung des Listenstimmenergebnisses im Wahlgebiet
  66. § 64 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
  67. § 65 Prüfung der Wahl durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter
  68. § 66 Nachwahl
  69. § 67 Wiederholungswahl
  70. § 68 Ersatzwahl
  71. § 69 Berufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern
  72. § 70 Wahlstatistische Auszählungen
  73. § 71 Durchführende Stellen
  74. § 72 Kommunalstatistiken
  75. § 73 Veröffentlichung der Ergebnisse
  76. § 74 Öffentliche Bekanntmachungen
  77. § 75 Zustellungen, Schriftform, Fristen
  78. § 76 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
  79. § 77 Sicherung der Wahlunterlagen
  80. § 78 Vernichtung von Wahlunterlagen
  81. § 79 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
  82. Anlagen