Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landeswahlordnung

LWO

Anlagen

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Anlage 1

Wahlbenachrichtigung

Anlage 2

Wahlscheinantrag

Anlage 2A

Bekanntmachung der Gemeinde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Anlage 3

Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses

Anlage 4

Wahlschein

Anlage 5

Wahlumschlag für die Briefwahl

Anlage 6

Wahlbriefumschlag

Anlage 7

Merkblatt zur Briefwahl

Anlage 8

Kreiswahlvorschlag

Anlage 9

Zustimmungserklärung für Bewerberinnen und Bewerber eines Kreiswahlvorschlages und Bescheinigung der Wählbarkeit

Anlage 10

Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Direktkandidatin oder des Direktkandidaten

Anlage 10A

Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Direktkandidatin oder des Direktkandidaten

Anlage 11

Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag)

Anlage 12

Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge

Anlage 13

Landesliste

Anlage 14

Zustimmungserklärung für Bewerberinnen und Bewerber einer Landesliste und Bescheinigung der Wählbarkeit

Anlage 15

Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Landesliste

Anlage 15A

Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Landesliste

Anlage 16

Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Landesliste)

Anlage 17

Stimmzettel

Anlage 17A

Wahlbekanntmachung der Gemeinde

Anlage 18

Schnellmeldung

Anlage 19

Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk

Anlage 20

Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse

Anlage 21

Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses

Anlage 22

Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis

Anlage 23

Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

§ 79