Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landeswahlordnung

LWO

§ 26 Sperrvermerk im Wählerverzeichnis

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Hat eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „Wahlschein“ oder „W“ eingetragen.

§ 25 § 27