Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landeswahlordnung
LWO§ 26 Sperrvermerk im Wählerverzeichnis
Stand: 27.08.2026
Hat eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „Wahlschein“ oder „W“ eingetragen.