Gesetze / Landesrecht Sachsen / SOGES · SächsGVBl. 2021 Nr. 28, S. 713, Fsn-Nr. 710-1.98

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Gemeinschaftsschulen im Freistaat Sachsen

52 Normen · Ausgangsfassung vom 22.06.2021 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Aufbau der Gemeinschaftsschule und Kooperation mit Grundschulen
  4. § 3 Leistungsdifferenzierender Unterricht
  5. § 4 Änderung und Wechsel des Anforderungsniveaus
  6. § 5 Anmeldung
  7. § 6 Aufnahme und Zurückstellung
  8. § 7 Bildungsberatung
  9. § 8 Schulwechsel
  10. § 9 Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  11. § 10 Klassen- und Gruppenbildung
  12. § 11 Unterrichtszeit
  13. § 12 Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
  14. § 12a Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe
  15. § 13 Aufsicht
  16. § 14 Pflichtbereich
  17. § 15 Wahlbereich
  18. § 16 Fremdsprachen
  19. § 17 Berufs- und Studienorientierung
  20. § 18 Zusätzliche schulische Veranstaltungen
  21. § 19 Individuelle Förderung
  22. § 20 LRS-Klassen
  23. § 21 Inklusiver Unterricht
  24. § 22 Grundsätze und Grundlagen der Leistungsermittlung und -bewertung
  25. § 23 Bewertung von Leistungen
  26. § 24 Nichterbrachte Leistungen
  27. § 25 Bewertung in Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
  28. § 26 Bewertung bei inklusiver Unterrichtung
  29. § 27 Leistungsnachweise
  30. § 28 Organisation und Durchführung der Leistungsnachweise
  31. § 29 Äußere Form, Sprachrichtigkeit und Ausdruck
  32. § 30 Besondere Leistungsfeststellung
  33. § 31 Hausaufgaben
  34. § 32 Täuschungen
  35. § 33 Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse
  36. § 34 Jahreszeugnisse
  37. § 35 Besonderheiten ab Klassenstufe 7
  38. § 36 Abschluss- und Abgangszeugnisse
  39. § 37 Förderschwerpunkte und Inklusion
  40. § 38 Formerfordernisse
  41. § 39 Versetzungsbestimmungen
  42. § 40 Wiederholung einer Klassen- oder Jahrgangsstufe
  43. § 41 Freiwillige Wiederholung
  44. § 42 Überspringen einer Klassenstufe
  45. § 43 Schulbesuch im Ausland
  46. § 44 Organisation der gymnasialen Oberstufe
  47. § 45 Fächer der gymnasialen Oberstufe
  48. § 46 Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses
  49. § 47 Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
  50. § 48 Abiturprüfung und Gesamtqualifikation zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
  51. § 49 Erwerb von Abschlüssen für inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung
  52. § 50 Prüfung zum Erwerb des Real- und Hauptschulabschlusses für Schulfremde
  53. § 51 Abiturprüfung für Schulfremde

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    15.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 230)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    20.11.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.11.2025, Artikel 2

    SächsGVBl. 2025 S. 434

  3. Historischer Änderungsnachweis

    30.05.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.05.2023, Artikel 4

    SächsGVBl. 2023 S. 379

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).