Gesetze / Landesrecht Sachsen / SOGES · SächsGVBl. 2021 Nr. 28, S. 713, Fsn-Nr. 710-1.98
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Gemeinschaftsschulen im Freistaat Sachsen
52 Normen · Ausgangsfassung vom 22.06.2021 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufbau der Gemeinschaftsschule und Kooperation mit Grundschulen
- § 3 Leistungsdifferenzierender Unterricht
- § 4 Änderung und Wechsel des Anforderungsniveaus
- § 5 Anmeldung
- § 6 Aufnahme und Zurückstellung
- § 7 Bildungsberatung
- § 8 Schulwechsel
- § 9 Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- § 10 Klassen- und Gruppenbildung
- § 11 Unterrichtszeit
- § 12 Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
- § 12a Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe
- § 13 Aufsicht
- § 14 Pflichtbereich
- § 15 Wahlbereich
- § 16 Fremdsprachen
- § 17 Berufs- und Studienorientierung
- § 18 Zusätzliche schulische Veranstaltungen
- § 19 Individuelle Förderung
- § 20 LRS-Klassen
- § 21 Inklusiver Unterricht
- § 22 Grundsätze und Grundlagen der Leistungsermittlung und -bewertung
- § 23 Bewertung von Leistungen
- § 24 Nichterbrachte Leistungen
- § 25 Bewertung in Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
- § 26 Bewertung bei inklusiver Unterrichtung
- § 27 Leistungsnachweise
- § 28 Organisation und Durchführung der Leistungsnachweise
- § 29 Äußere Form, Sprachrichtigkeit und Ausdruck
- § 30 Besondere Leistungsfeststellung
- § 31 Hausaufgaben
- § 32 Täuschungen
- § 33 Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse
- § 34 Jahreszeugnisse
- § 35 Besonderheiten ab Klassenstufe 7
- § 36 Abschluss- und Abgangszeugnisse
- § 37 Förderschwerpunkte und Inklusion
- § 38 Formerfordernisse
- § 39 Versetzungsbestimmungen
- § 40 Wiederholung einer Klassen- oder Jahrgangsstufe
- § 41 Freiwillige Wiederholung
- § 42 Überspringen einer Klassenstufe
- § 43 Schulbesuch im Ausland
- § 44 Organisation der gymnasialen Oberstufe
- § 45 Fächer der gymnasialen Oberstufe
- § 46 Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses
- § 47 Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
- § 48 Abiturprüfung und Gesamtqualifikation zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- § 49 Erwerb von Abschlüssen für inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung
- § 50 Prüfung zum Erwerb des Real- und Hauptschulabschlusses für Schulfremde
- § 51 Abiturprüfung für Schulfremde
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
15.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 230)
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Historischer Änderungsnachweis
20.11.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.11.2025, Artikel 2
SächsGVBl. 2025 S. 434
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Historischer Änderungsnachweis
30.05.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.05.2023, Artikel 4
SächsGVBl. 2023 S. 379
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).