Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Gemeinschaftsschulen
SOGES§ 12a Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe
Stand: 26.08.2026
Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 8 ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn
1. die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
2. die Nutzung im Einzelfall von der Lehrkraft zugelassen wurde oder
3. die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.