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SOGES§ 17 Berufs- und Studienorientierung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SOGES/17#abs-1 (1) Die im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung stattfindende Beratung hat das Ziel, langfristig eine berufliche Orientierung zu schaffen. Die Berufs- und Studienorientierung dient insbesondere der individuellen Vorbereitung auf den späteren Eintritt in die Berufs- und Arbeitswelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SOGES/17#abs-2 (2) Die Berufs- und Studienorientierung beginnt mit der beruflichen Frühorientierung in den Klassenstufen 5 und 6 und wird bis zur Jahrgangsstufe 12 insbesondere durch Betriebspraktika in Form von Blockpraktika oder Praxistagen fortgeführt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SOGES/17#abs-3 (3) Betriebspraktika sind verbindliche schulische Veranstaltungen. Sie werden in der Regel als zweiwöchiges Blockpraktikum in der Klassenstufe 7, 8, 9 oder 10 durchgeführt. Die Schule kann ein zweites Betriebspraktikum vorsehen, das vorrangig der Studienorientierung dienen und möglichst an Hochschulen durchgeführt werden soll.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SOGES/17#abs-4 (4) Die Schule kann auf der Grundlage eines schuleigenen Konzeptes zur Berufs- und Studienorientierung
1. in der Jahrgangsstufe 11 jeweils bis zu fünf Praxistage durchführen,
2. das zweiwöchige Blockpraktikum durch zehn Praxistage im Schuljahr ersetzen,
3. mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde Betriebspraktika an mehr als zehn Praxistagen im Schuljahr durchführen und
4. in den Klassenstufen 7 bis 10 jeweils bis zu fünf Praxistage durchführen, sofern in der jeweiligen Klassenstufe kein Blockpraktikum durchgeführt wird.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SOGES/17#abs-5 (5) Für inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kann auf die Durchführung eines Betriebspraktikums aufgrund der Art und Ausprägung des sonderpädagogischen Förderbedarfs verzichtet werden. In diesem Fall entscheidet die Schule im Einvernehmen mit den Eltern über individuelle Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung.