Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 19. Februar 2003
Auf Grund des Artikels 4 des Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und des Gebührengesetzes vom 18. Dezember 2002 (GV. NRW. 2003 S. 24) wird nachstehend der Wortlaut des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW) in der vom 28. Januar 2003 an geltenden Fassung bekannt gemacht.
Die Neufassung berücksichtigt
1. die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 510), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 1997 (GV. NRW. S. 50),
2. die Änderungen durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und des Gebührengesetzes vom 18. Dezember 2002 (GV. NRW. 2003 S. 24).
Düsseldorf, den 19. Februar 2003
Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
(Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 19. Februar 2003
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt:
Vollstreckung von Geldforderungen
Erster Unterabschnitt:
Allgemeine Vorschriften
Vollstreckbare Geldforderungen
Vollstreckungsbehörden
Vollstreckung durch Behörden der Finanzverwaltung
Vollstreckung durch Behörden der Justizverwaltung
Vollstreckungsschuldner
Gläubigerfiktion, Aufrechnung
Vermögensermittlung, Teilzahlungsvereinbarung
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
Voraussetzungen für die Vollstreckung
Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung
Einwendungen gegen den Anspruch; Erstattungsanspruch
Widerspruch gegen die Pfändung
Zwangsverfahren gegen Personenvereinigungen
Vollstreckungsschuldner nach bürgerlichem Recht
Vollziehungsbeamte
Auftrag und Ausweis des Vollziehungsbeamten
Angabe des Schuldgrundes
Befugnisse des Vollziehungsbeamten
Zuziehung von Zeugen
Nachtzeit, Feiertage
Niederschrift
Mitteilungen des Vollziehungsbeamten
Mahnung
Kosten
Zweiter Unterabschnitt:
Zwangsvollstreckung in das
bewegliche Vermögen
1.
Allgemeine Vorschriften
Pfändung
Pfändungspfandrecht
(aufgehoben)
Klage auf bevorzugte Befriedigung
Keine Gewährleistung
Beschränkung der Zwangsvollstreckung, Aussetzen der Vollziehung
2.
Zwangsvollstreckung in Sachen
Pfändungs- und Vollstreckungsschutz
Verfahren bei der Pfändung
Pfändung ungetrennter Früchte
Öffentliche Versteigerung, gepfändetes Geld
Versteigerungstermin
Versteigerungsverfahren
Gold- und Silbersachen
Wertpapiere
Früchte auf dem Halm
Namenspapiere
Andere Verwertung
Anschlusspfändung
Mehrfache Pfändung
3.
Zwangsvollstreckung in Forderungen
und andere Vermögensrechte
Pfändung einer Geldforderung
Pfändung einer Hypothekenforderung
Pfändung einer Wechselforderung
Pfändung fortlaufender Bezüge
Einziehung der Forderung - Herausgabe der Urkunden
Nicht vertretbare Handlungen
Erklärungspflicht des Drittschuldners
Andere Art der Verwertung
Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
Pfändungsschutz
Mehrfache Pfändung
Vollstreckung in andere Vermögensrechte
Dritter Unterabschnitt:
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Verfahren
Zwangsvollstreckung gegen Rechtsnachfolger
Vierter Unterabschnitt:
Sicherungsverfahren
Sicherung von Ansprüchen durch Arrestanordnung
Fünfter Unterabschnitt:
Befriedigung durch Verwertung von Sicherheiten
Verwertung von Sicherheiten
Zweiter Abschnitt:
Verwaltungszwang
Erster Unterabschnitt:
Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
Zulässigkeit des Verwaltungszwanges
Vollzugsbehörden
Zwangsmittel
Verhältnismäßigkeit
Ersatzvornahme
Zwangsgeld
Ersatzzwangshaft
Abgabe einer Erklärung
Unmittelbarer Zwang
Zwangsräumung
Androhung der Zwangsmittel
Festsetzung der Zwangsmittel
Anwendung der Zwangsmittel
Zweiter Unterabschnitt:
Anwendung unmittelbaren Zwanges
Zulässigkeit des unmittelbaren Zwanges
Begriffsbestimmungen, zugelassene Waffen
Vollzugsdienstkräfte
Androhung unmittelbaren Zwanges
Anwendung unmittelbaren Zwanges in besonderen Fällen
Handeln auf Anordnung
Hilfeleistung für Verletzte
Fesselung von Personen
Zum Schusswaffengebrauch berechtigte Vollzugsdienstkräfte
Notwehr und Notstand
Dritter Unterabschnitt:
Vollzug gegen Behörden
Vollzug gegen Behörden
Dritter Abschnitt:
Kosten
Kosten
Vierter Abschnitt:
Vollstreckung gegen juristische Personen
des öffentlichen Rechts
Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
Fünfter Abschnitt:
Übergangs- und Schlußvorschriften
Einschränkung von Grundrechten
Bezugnahme auf aufgehobene Vorschriften
Durchführung
Inkrafttreten
Erster Abschnitt
Vollstreckung von Geldforderungen
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Vorschriften