Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 19 Mahnung
Stand: 01.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/19#abs-1 (1) Der Schuldner ist in der Regel vor der Vollstreckung mit Zahlungsfrist von einer Woche zu mahnen. Die Mahnung muss die Vollstreckungsbehörde bezeichnen. Die oberste Aufsichtsbehörde kann zulassen, dass statt der Mahnung allgemein öffentlich an die Zahlung erinnert wird. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn der Vollstreckungsschuldner in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Eintritt der Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/19#abs-2 (2) Dem Schuldner ist spätestens mit dem Vorzeigen des Auftrags durch den Vollziehungsbeamten nach § 12 Satz 1 eine Aufstellung zu übergeben, aus der sich die Höhe, der Grund und die Fälligkeit der einzelnen Forderungen ergeben, sofern sich diese nicht bereits aus der Mahnung oder der Erinnerung nach Absatz 1 Satz 4 ergeben.
Wird zitiert von 44 Entscheidungen zu § 19 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 13.02.2024 – 14 B 1292/23
- VG Gelsenkirchen, 29.04.2010 – 13 K 1875/09Zitiert von 3
- VG Köln, 04.08.2009 – 14 K 956/06Zitiert von 2
- OVG NRW, 28.02.2014 – 9 B 108/14Zitiert von 3
- VG Gelsenkirchen, 10.01.2014 – 13 L 8/14Zitiert von 2
- VG Gelsenkirchen, 29.04.2010 – 13 K 4609/08Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 29.05.2026 – 16 K 2257/26
- OVG NRW, 16.04.2026 – 9 E 692/25
- VG Düsseldorf, 18.03.2026 – 20 K 3557/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.