Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 26 Beschränkung der Zwangsvollstreckung, Aussetzen der Vollziehung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/26#abs-1 (1) Auf Antrag des Schuldners hat die Vollstreckungsbehörde eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufzuheben, zu untersagen oder einstweilen einzustellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Betrifft die Maßnahme ein Tier, so hat die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung auch die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen. § 361 Absatz 2 Abgabenordnung gilt entsprechend; erworbene Pfändungspfandrechte bleiben bestehen. Die Vollstreckungsbehörde kann anordnen, dass der Schuldner über den gepfändeten Gegenstand oder die gepfändete Forderung verfügen kann. Hierdurch dürfen nachrangige Gläubiger nicht benachteiligt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/26#abs-2 (2) Eine Maßnahme zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen kann der Vollziehungsbeamte bis zur Entscheidung der Vollstreckungsbehörde, jedoch nicht länger als eine Woche, aufschieben, wenn ihm die Voraussetzungen des Absatzes 1 glaubhaft gemacht werden und dem Schuldner die rechtzeitige Anrufung der Vollstreckungsbehörde nicht möglich war.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/26#abs-3 (3) Die Vollstreckungsbehörde hebt ihren Beschluss auf Antrag auf oder ändert ihn, wenn dies mit Rücksicht auf eine Änderung der Sachlage geboten ist.
2. Zwangsvollstreckung in Sachen
Wird zitiert von 38 Entscheidungen zu § 26 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 22.11.2007 – L 16 B 21/07 KR ERZitiert von 1
- OVG NRW, 21.01.2020 – 4 B 1602/19Zitiert von 2
- VG Minden, 29.12.2017 – 1 L 2006/17
- VG Köln, 13.04.2010 – 23 L 376/10Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 01.02.2005 – 24 L 3553/04Zitiert von 2
- OVG NRW, 11.05.2026 – 9 E 197/25Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.