Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 61 Ersatzzwangshaft
Stand: 01.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/61#abs-1 (1) Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Ersatzzwangshaft anordnen, wenn bei Androhung des Zwangsgeldes oder nachträglich hierauf hingewiesen worden ist. Die Ersatzzwangshaft beträgt mindestens einen Tag, höchstens zwei Wochen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/61#abs-2 (2) Die Ersatzzwangshaft ist auf Antrag der Vollzugsbehörde von der Justizverwaltung nach den Bestimmungen der §§ 802g bis 802j der Zivilprozessordnung zu vollstrecken.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 61 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 20.04.2012 – 13 E 64/12Zulässigkeit der Anordnung von Ersatzzwangshaft gegen Vorstandsmitglieder einer juristischen Person des Privatrechts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- VG Düsseldorf, 01.12.2017 – 18 M 173/17
- OVG NRW, 16.11.2012 – 2 E 1031/12Zitiert von 13
- VG Düsseldorf, 18.10.2012 – 6 M 57/12Zitiert von 1
- VG Köln, 29.08.2019 – 2 M 66/19
- VG Minden, 25.09.2012 – 9 M 36/12
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 20.05.2026 – 16 M 12/26
- OVG NRW, 15.05.2026 – 5 E 259/26Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 28.04.2026 – 29 M 85/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 61 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.