Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 63 Androhung der Zwangsmittel
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/63#abs-1 (1) Zwangsmittel sind schriftlich anzudrohen. Dem Betroffenen ist in der Androhung zur Erfüllung der Verpflichtung eine angemessene Frist zu bestimmen; eine Frist braucht nicht bestimmt zu werden, wenn eine Duldung oder Unterlassung erzwungen werden soll. Ist der Verwaltungsakt nicht bestandskräftig und nicht sofort vollziehbar, darf die Frist nach Satz 2 die Rechtsbehelfsfrist nicht unterschreiten. Ist als Fristbeginn die Zustellung oder ein anderer Zeitpunkt bestimmt, tritt an dessen Stelle der Eintritt der Bestandskraft, sofern ein Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung eingelegt wird. Von der Androhung kann abgesehen werden, wenn die Umstände sie nicht zulassen, insbesondere wenn die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist (§ 55 Absatz 2).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/63#abs-2 (2) Die Androhung kann mit dem Verwaltungsakt verbunden werden, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird. Sie soll mit ihm verbunden werden, wenn ein Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/63#abs-3 (3) Die Androhung muss sich auf bestimmte Zwangsmittel beziehen. Werden mehrere Zwangsmittel angedroht, ist anzugeben, in welcher Reihenfolge sie angewendet werden sollen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/63#abs-4 (4) Wird eine Ersatzvornahme angedroht, so sollen in der Androhung die voraussichtlichen Kosten angegeben werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/63#abs-5 (5) Das Zwangsgeld ist in bestimmter Höhe anzudrohen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/63#abs-6 (6) Die Androhung ist zuzustellen. Das gilt auch dann, wenn sie mit dem zugrunde liegenden Verwaltungsakt verbunden ist und für ihn keine Zustellung vorgeschrieben ist.
Wird zitiert von 1.124 Entscheidungen zu § 63 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 20.09.2018 – 4 A 1396/16Zwangsgeldfestsetzung: Erfordernis des fruchtlosen Ablaufs einer in der Androhung gesetzten Frist; § 64 Satz 1 VwVG NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- OVG NRW, 24.07.2007 – 13 B 950/07Zitiert von 13
- VG Düsseldorf, 11.05.2023 – 11 K 7234/20Zitiert von 2
- VG Arnsberg, 02.02.2023 – 8 L 1330/22Zitiert von 1
- VG Aachen, 20.12.2007 – 8 K 110/07Zitiert von 1
- VG Minden, 22.12.2025 – 1 L 1388/25
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 18.09.2026 – 25 L 1693/26Eilrechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer Einrichtung der Jugendhilfe ohne Erlaubnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 16.09.2026 – 5 A 414/24Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 31.07.2026 – 29 K 6948/25Erfolglose Klage gegen die Festsetzung und erneute Androhung von Zwangsgeld wegen arbeitsschutzrechtlicher Mängel Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 63 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.