Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 4 Vollstreckungsschuldner
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/4#abs-1 (1) Als Vollstreckungsschuldner kann in Anspruch genommen werden,
1. wer eine Leistung als Selbstschuldner schuldet oder
2. wer für die Leistung, die ein Anderer schuldet, kraft Gesetzes persönlich haftet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/4#abs-2 (2) Wer nach Vorschriften des öffentlichen Rechts die Schuld aus Mitteln, die seiner Verwaltung unterliegen, zu entrichten hat, ist verpflichtet, das Zwangsverfahren in dieses Vermögen zu dulden, und hat insoweit die Pflichten des Vollstreckungsschuldners.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/4#abs-3 (3) Wegen der dinglichen Haftung für eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die als öffentliche Last auf Grundbesitz ruht, hat der Eigentümer des Grundbesitzes die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz zu dulden. Er hat insoweit die Pflichten des Vollstreckungsschuldners. Zugunsten des Vollstreckungsgläubigers gilt als Eigentümer, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 4 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 29.01.2016 – 11 A 1090/15Zitiert von 2
- VG Gelsenkirchen, 24.09.2012 – 14 K 202/12
- OVG NRW, 13.03.2018 – 16 A 258/15Zitiert von 2
- OVG NRW, 19.06.2012 – 14 B 1137/11Zitiert von 2
- VG Köln, 06.03.2025 – 8 K 5399/22
- LSG NRW, 24.02.2022 – L 7 AS 1374/21 B ERZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 24.07.2018 – 14 L 1315/18Heilung einer mangelhaften Angabe des Schuldgrundes in einer Pfändungsverfügung durch nachträgliche Klarstellung seitens der Behörde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 02.02.2015 – 5 L 1693/14
- OLG Köln, 23.08.1996 – 11 U 19/96
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.