Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 75 Notwehr und Notstand
Stand: 26.08.2026
Die Vorschriften über Notwehr und Notstand bleiben unberührt.
Dritter Unterabschnitt
Vollzug gegen Behörden