Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 67 Begriffsbestimmungen, zugelassene Waffen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/67#abs-1 (1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/67#abs-2 (2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/67#abs-3 (3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, technische Sperren, Diensthunde, Dienstfahrzeuge, Reiz- und Betäubungsstoffe.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/67#abs-4 (4) Als Waffen sind Schlagstock, Pistole und Revolver zugelassen.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 67 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Köln, 10.12.2020 – 21 L 2339/20
- VG Münster, 01.03.2017 – 5 K 1276/16
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2016 – 19 K 3778/14Zitiert von 3
- VG Gelsenkirchen, 19.02.2016 – 17 K 6092/12
- OVG NRW, 09.02.2012 – 5 A 2382/10Rechtmäßigkeit eines ordnungsbehördlichen Abgabeverbots für Glasgetränkebehältnisse während des Straßenkarnevals Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- OVG NRW, 27.12.1999 – 7 B 2016/99Zitiert von 12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.