Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 73 Fesselung von Personen
Stand: 26.08.2026
Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, kann gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1. Vollzugsdienstkräfte oder Dritte angreifen, Widerstand leisten oder Sachen von nicht geringem Wert beschädigen wird,
2. fliehen wird oder befreit werden soll oder
3. sich töten oder verletzten wird.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 73 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Hamm, 23.03.2021 – 3 Ws 71/21Zitiert von 1
- OVG NRW, 28.11.2000 – 5 A 2625/00Verwaltungsgebühr für Leerfahrten bei Abschleppmaßnahmen; Zulässigkeit einer einheitlichen Regelgebühr Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 76
- OVG NRW, 28.11.2000 – 5 A 2724/00Zitiert von 10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.