Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 58 Verhältnismäßigkeit
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/58#abs-1 (1) Das Zwangsmittel muss in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Zweck stehen. Dabei ist das Zwangsmittel möglichst so zu bestimmen, dass der Einzelne und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/58#abs-2 (2) Ein durch ein Zwangsmittel zu erwartender Schaden darf nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/58#abs-3 (3) Unmittelbarer Zwang darf nur angewendet werden, wenn andere Zwangsmittel nicht zum Ziele führen oder untunlich sind. Bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges sind unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen.
Wird zitiert von 420 Entscheidungen zu § 58 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Gelsenkirchen, 13.08.2015 – 5 K 586/14Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 13.08.2015 – 5 K 4117/14Zitiert von 13
- VG Arnsberg, 02.02.2023 – 8 L 1330/22Zitiert von 1
- VG Köln, 15.05.2026 – 23 K 7005/25
- VG Arnsberg, 31.03.2025 – 8 K 4192/22Zitiert von 1
- VG Köln, 27.02.2025 – 8 L 304/25
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 16.09.2026 – 5 A 414/24Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Münster, 07.07.2026 – 2 K 1145/24Zwangsgeldfestsetzung: Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei vorheriger Beauftragung einer Fachfirma zur Mängelbeseitigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 19.06.2026 – 8 L 837/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 58 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.