Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 5 Vermögensermittlung, Teilzahlungsvereinbarung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/5#abs-1 (1) Zur Vorbereitung der Vollstreckung kann die Vollstreckungsbehörde die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners ermitteln. Die Vollstreckungsbehörde darf ihr bekannte, nach § 30 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61) in der jeweils geltenden Fassung geschützte Daten, die sie bei der Vollstreckung wegen Steuern und steuerlicher Nebenleistungen im Sinne von § 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) in der jeweils geltenden Fassung verwenden darf, auch bei der Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Steuern und steuerlichen Nebenleistungen im Sinne von § 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verwenden. § 93 der Abgabenordnung findet Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/5#abs-2 (2) Ergibt sich im Rahmen der Vermögensermittlung nach Absatz 1, dass der Schuldner die Forderung nicht in einer Summe begleichen kann, so kann die Vollstreckungsbehörde Teilzahlungen mit dem Schuldner vereinbaren. Die Teilzahlungsvereinbarung soll einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 5 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 06.04.2023 – I ZB 104/22Zitiert von 1
- BGH, 06.04.2023 – I ZB 84/22Formerfordernisse eines Vollstreckungsantrags in JustizbeitreibungssachenZitiert von 25
- BGH, 06.04.2023 – I ZB 103/22Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 23.06.2020 – 27 K 643/19Zitiert von 1
- BGH, 06.04.2023 – I ZB 115/22Vollstreckungsantrag für eine Gerichtskostenforderung: Formerfordernis im elektronischen RechtsverkehrZitiert von 7
- AG Essen, 02.08.2022 – 120 M 736/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 06.01.2020 – 24 L 1510/19
- VG Aachen, 30.11.2018 – 6 K 1959/18Zitiert von 1
- VG Aachen, 13.07.2018 – 6 L 859/18Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.