Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 57 Zwangsmittel
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/57#abs-1 (1) Zwangsmittel sind
1. die Ersatzvornahme nach § 59,
2. das Zwangsgeld nach § 60 und
3. der unmittelbare Zwang nach § 62 einschließlich der Zwangsräumung nach § 62a.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/57#abs-2 (2) Sie sind nach Maßgabe des § 63 und § 69 anzudrohen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/57#abs-3 (3) Die Zwangsmittel können auch neben einer Strafe oder Geldbuße angewandt und solange wiederholt und gewechselt werden, bis der Verwaltungsakt befolgt worden ist oder sich auf andere Weise erledigt hat. Bei Erzwingung einer Duldung oder Unterlassung können die Zwangsmittel für jeden Fall der Nichtbefolgung festgesetzt werden.