Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 44 Einziehung der Forderung - Herausgabeder Urkunden
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/44#abs-1 (1) Die Pfändung und die Erklärung, dass der Vollstreckungsgläubiger die Forderung einziehen könne, ersetzen die förmlichen Erklärungen des Schuldners, von denen nach dem bürgerlichen Recht die Berechtigung zur Einziehung abhängt. Sie genügen auch bei einer Forderung, für die eine Hypothek besteht. Sie gelten, auch wenn sie zu Unrecht erfolgt sind, zugunsten des Drittschuldners dem Schuldner gegenüber so lange als rechtsbeständig, bis sie aufgehoben sind und der Drittschuldner die Aufhebung erfährt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/44#abs-2 (2) Der Schuldner ist verpflichtet, die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Erteilt der Schuldner die Auskunft nicht, so ist er auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde verpflichtet, die Auskunft zu Protokoll zu geben und seine Angaben an Eides statt zu versichern. Die Vollstreckungsbehörde kann die eidesstattliche Versicherung der Lage der Sache entsprechend ergänzen. § 5a gilt entsprechend. Die Vollstreckungsbehörde kann die Urkunden durch den Vollstreckungsbeamten der Justizverwaltung oder den Vollziehungsbeamten wegnehmen lassen oder ihre Herausgabe nach den §§ 55 bis 75 erzwingen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/44#abs-3 (3) Werden die Urkunden nicht vorgefunden, so hat der Schuldner auf Verlangen des Vollstreckungsgläubigers zur Niederschrift an Eides statt zu versichern, dass er die Urkunden nicht besitze, auch nicht wisse, wo sie sich befinden. Absatz 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/44#abs-4 (4) Hat ein Dritter die Urkunde, so kann der Vollstreckungsgläubiger den Anspruch des Schuldners auf die Herausgabe geltend machen.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 44 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 23.10.2014 – 16 E 180/14Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 23.06.2020 – 27 K 643/19Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 16.09.2020 – 14 L 997/20
- VG Gelsenkirchen, 15.01.2016 – 14 L 2169/15
- OVG NRW, 15.10.2012 – 14 B 948/12Zitiert von 7
- VG Düsseldorf, 25.05.2011 – 27 L 923/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 24.01.2023 – 2 B 1144/22Zitiert von 1
- VG Köln, 07.12.2021 – 19 L 1490/21
- VG Köln, 24.07.2018 – 14 L 1315/18Heilung einer mangelhaften Angabe des Schuldgrundes in einer Pfändungsverfügung durch nachträgliche Klarstellung seitens der Behörde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.